Genau das habe ich gesagt: Sie haben kein Mal das Wort „Kind“ erwähnt. Sie haben jetzt vielleicht das Wort „ungeborenes Leben“ ein Mal gesagt.
Aber das wird natürlich nicht gewährleistet; das stimmt natürlich nicht. Alleine dass diese dreitägige Bedenkzeit nicht mehr stattfindet, ist natürlich gewollt:
hingehen, beraten und sofort in die nächste Tür rein und abtreiben.
Und den Frauen nicht die Möglichkeit geben, bei einer so wichtigen Lebensentscheidung, übrigens nicht nur für das ungeborene Leben – –
– Wie reden denn Sie über Frauen?
Also, was ist denn in der Realität der Fall? Der Punkt ist doch, dass die Beratungszeit ganz wichtig ist. Ich habe in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit sehr vielen Frauen gesprochen, die sich nach dieser dreitägigen Beratungszeit für ein Kind entschieden haben oder gegen ein Kind entschieden haben.
Diese Frauen haben gesagt: „Das Wichtigste war, auch mal die Möglichkeit zu haben, noch ein paar Nächte darüber zu schlafen“,
weil es nämlich gar nicht darum geht, dass Frauen dadurch gegängelt werden, sondern das ist für den Schutz der Frau. Das ist für den Schutz da, damit eben nicht im Leben das Bereuen danach steht,
dass man sich nach einem Jahr überlegt: „Jetzt wäre das Kind ein Jahr alt“, „Jetzt wäre es 5 Jahre alt“, „Jetzt wäre es 18 Jahre alt“.
Das löst so viele Traumata bei Frauen aus, die sich eben zu schnell dafür entschieden haben. Manche bereuen es; manche bereuen es nicht. Aber diese Tage sind wichtig. Und deswegen ist alleine das in dem Entwurf, den Sie jetzt vorgestellt haben, eine Lüge, wenn Sie sagen: „Es ändert sich nichts“; denn wenn sich nichts ändern würde, müssten Sie auch gar keinen Antrag stellen.
Deswegen mache ich das auch nicht an der Stelle.
Das Wort erhält jetzt Helge Limburg.