Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist diese Debatte von einer großen Frage geprägt: Sprechen wir der Frau das Recht zu, über ihren eigenen Körper zu entscheiden und damit auch am Anfang einer ungeplanten Schwangerschaft darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen möchte, oder nicht?
Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird – und ich bin mir ganz sicher, dass das in diesem Haus mehr als die 328 Erstunterzeichner/-innen sind; das haben wir heute gehört –, dann muss die logische Konsequenz sein, auch die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Frauen einen legalen Zugang zu einem sicheren, wohnortnahen und kostenfreien Schwangerschaftsabbruch haben. Das ist – das haben wir heute auch schon gehört – momentan in Deutschland nicht der Fall. Die aktuelle gesetzliche Regelung kriminalisiert und stigmatisiert ungewollt Schwangere und diejenigen, die ihnen aus dieser Situation helfen wollen, wie Ärztinnen und Ärzte.
Und sind wir doch mal ehrlich: Die Kriminalisierung hat nicht dafür gesorgt, dass es weniger Schwangerschaftsabbrüche gibt.
Sie führt nur zu einer Verschlechterung der Versorgungslage. Viele Ärztinnen und Ärzte machen gerade wegen der aktuellen Gesetzeslage keine Schwangerschaftsabbrüche.
Wir schlittern in eine massive Versorgungskrise. Und wenn man das dann zu Ende denkt, dann kommen wir im schlimmsten Fall zu einer Austragungspflicht für die Frau. Das kann doch keiner wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch heute ist die Situation schon problematisch. Wir haben es gehört: Frauen müssen teilweise weite Wege auf sich nehmen. In Deutschland fehlt es dazu an Ärztinnen und Ärzten.
Es fehlt an Medikamenten für medikamentöse Abbrüche. Es fehlt an Räumlichkeiten für den Eingriff. Bezahlen müssen Frauen diesen Eingriff, der eine medizinische Grundversorgung ist, auch selbst; denn Krankenkassen übernehmen natürlich keine Leistung, die rechtswidrig ist. Das zeigt doch, dass die Gesetzgebung, die wir heute im Strafgesetzbuch haben, ungewollt Schwangere in ihrer Hilflosigkeit alleine lässt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen habe auch ich diesen Gesetzentwurf mit auf den Weg gebracht, weil ich der Meinung bin: Ein Teil des Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben muss es sein, den Schwangeren bei ihren Entscheidungen zu vertrauen.
Über Frauenkörper auf Rechtswegen zu bestimmen, kann nicht der richtige Weg sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie einer Frau das grundsätzliche Recht darüber zugestehen, über ihren eigenen Körper zu entscheiden,
dann machen Sie den Weg frei für unser Vorhaben, und stimmen Sie für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, sowohl im Ausschuss als auch im weiteren parlamentarischen Verfahren.
Vielen Dank.