Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich abweichend von meinem Redeskript eines vorausschicken: Was ich gestern und heute an medizinischem Unsinn gehört habe, das ist hanebüchen.
Sehr geehrte Damen und Herren, als Arzt für Innere Medizin, der in den letzten 30 Jahren in der Altmark ambulant und stationär praktiziert hat, werde ich zwei Dinge in meiner Rede deutlich machen. Erstens. Was hat mich dazu gebracht, diesen Ü‑50-Gesetzentwurf miteinzubringen? Zweitens. Warum glaube ich, dass es der richtige Weg ist, um aus der aktuellen Situation herauszukommen?
Mir bleibt der 14. Januar 2021 in besonderer Erinnerung. An diesem von vielen Menschen in meinem Wahlkreis herbeigesehnten Tag habe ich erstmals mit meinem Praxisteam gegen Covid‑19 geimpft. Der Dezember davor, also der Dezember 2020, mit vielen Coronaschwerkranken und ‑toten auch unter meinen Patientinnen und Patienten war noch sehr präsent und beeindruckend. Eine weitere grenzwertige Belastung unseres Gesundheitssystems darf es nicht mehr geben. Impfen bleibt das beste Mittel.
Wer das bisher nicht begriffen hat, handelt verantwortungslos.
Wir wissen zuverlässig, dass, erstens, eine Impfung die Häufigkeit eines schweren Verlaufes signifikant reduziert, dass, zweitens, die Nebenwirkungen der Impfungen vergleichbar mit denen anderer Impfungen sind – da muss ich der Abgeordneten der Grünen weitgehend widersprechen, die hier vorhin geredet hat; das war wirklich daneben –,
dass, drittens, es eine altersabhängige Häufung von schweren Covid-19-Erkrankungen gibt, die insbesondere ab dem 50. Lebensjahr zunehmend relevant wird. Das ist auch der Grund für unseren Gesetzentwurf. Besonders der dritte Punkt, also die Altersabhängigkeit der Komplikationen, führt in der Pandemie zu einer starken Belastung unseres Gesundheitssystems. Daher heißt es bei uns: Erst noch einmal alle beraten, dann impfen.