Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf für Alternativen hat mich von der Landesschülervertretung in Hessen bis in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages geführt. Es gibt immer eine Alternative, aber die Alternativen zur Impfnachweispflicht sind: schwere Verläufe, Überlastung der Krankenhäuser, Patientinnen und Patienten, die auf Behandlungen warten müssen, Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens, in den Kitas und Schulen, in den Betrieben, in der Kultur, in der Gastronomie und im Sport sowie Menschen, die unnötig sterben werden. Ich finde, das sind die schlechteren Alternativen.
Und wenn ich das als Anwalt hinzufügen darf: Sie sind auch nicht grundrechtsschonender.
Seit zwei Jahren erleben wir eine Endlosspirale aus Infektionswellen und Schutzmaßnahmen. Das Land ist müde davon. Eltern, die keine Planbarkeit haben, Pflegekräfte, die am Ende sind und nicht mehr können: Diese Spirale muss enden. Wer freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Herbst verhindern will, der muss die Impfquote jetzt erhöhen und nicht erst im Herbst, meine Damen und Herren.
Zu Beginn der Pandemie war wenig über das Virus und das Infektionsgeschehen bekannt. Aber wie viele Wellen braucht es denn noch, um eine allgemeine Impfnachweispflicht zu regeln? Wie viel Solidarität wollen Sie denn noch den Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen abverlangen, die sich seit zwei Jahren einschränken, um andere Menschen in diesem Land zu schützen? Ich finde, das muss jetzt aufhören, meine Damen und Herren.
Ich für meinen Teil ziehe daraus Konsequenzen für mein politisches Handeln. Und ich will hier auch einräumen, dass ich meine Haltung gegenüber einer allgemeinen Impfnachweispflicht geändert habe. Ich finde, das zeichnet eine demokratische Debatte auch aus; denn wir wollen hier keine Glaubenssätze austauschen, sondern Argumente auf der Basis von Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wenn sich die Sachlage ändert, muss auch die Schlussfolgerung eine andere sein.
Deswegen will ich drei Erkenntnisse nennen. Erstens. Dass eine Impfung zuverlässig vor einer schwerwiegenden Erkrankung schützt, ist erwiesen. Zweitens. Erwiesen ist auch, dass eine Vorerkrankung nicht denselben Schutz vor Wiederansteckung bietet wie eine Grundimmunisierung durch Impfung. Drittens. Es gibt mittlerweile Varianten von Covid, die sich so schnell ausbreiten, dass sich selbst junge Menschen auf den Intensivstationen finden, obwohl sie ein geringeres Risiko haben, schwerwiegend zu erkranken.
Diese Fakten gilt es zu berücksichtigen, wenn wir jetzt über das Für und Wider und über die Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht diskutieren.
Ich für meinen Teil halte den Gesetzentwurf für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 für vorausschauend und richtig. Vor allem bin ich davon überzeugt, dass er zeitlich befristet und beschränkt auf drei Impfungen auch verfassungsgemäß ist. Denn unser Grundgesetz verlangt von einer staatlichen Maßnahme, dass sie einen legitimen Zweck verfolgt, geeignet, erforderlich und angemessen ist, um dieses Ziel zu erreichen.
Über den legitimen Zweck und die Geeignetheit zur Zweckerreichung dürfte kein ernsthafter Dissens bestehen; die Debatte dreht sich vor allem um die Erforderlichkeit und Angemessenheit eines verpflichtenden Impfnachweises. Und da sprechen die besseren Argumente – darauf komme ich gleich – für den Gesetzentwurf.
Manche wenden ein, keine Impfnachweispflicht oder eine für Teile der Bevölkerung seien milder. Schon darüber kann man streiten. Aber es ist eben nicht gleich geeignet, um unsere Krankenhäuser im Herbst und unsere allgemeine Freiheit zu schützen.
Deswegen ist der Gesetzentwurf, den ich unterstütze, auch erforderlich, meine Damen und Herren!
Natürlich greift ein verpflichtender Impfnachweis in die Grundrechte der Menschen ein; aber Grundrechtsgüter gelten nicht uneingeschränkt, sondern sie sind in ein Verhältnis zueinander zu bringen. Deswegen muss man auch hier feststellen: Ja, jeder hat das Recht, sich unvernünftig zu verhalten; aber dieses Recht endet, wo Millionen andere jahrelang in ihrer Freiheit und Lebensweise eingeschränkt werden.
Zeitlich befristet und beschränkt auf drei Impfungen ist die Nachweispflicht zumutbar. Deswegen ist der Gesetzentwurf angemessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 6 Millionen Menschen sind mittlerweile an Covid verstorben – auch meine Tante. Ich will in keiner Gesellschaft leben, in der Coronatote einkalkuliert sind.
Die Impfnachweispflicht ab 18 Jahren weist einen Weg aus der Pandemie. Gehen Sie ihn bitte mit!
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.