Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Eigentlich haben einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner schon das Wichtigste gesagt, aber doppelt und dreifach hält besser.
Es ist schon wieder so weit: Von der AfD wird uns auf die Schnelle ein Schaufensterantrag vorgelegt und das auch nur, um dem parlamentarischen Geschäft Sand ins Getriebe zu streuen. Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen, sondern erneut die Möglichkeit ergreifen, die wichtigen Punkte, die für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht sprechen, darzulegen.
Die Coronaviruserkrankung Covid-19 gehört zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, von der alle Bevölkerungsteile, wir alle, betroffen sind. Mit Stand vom Donnerstag, den 27. April – Kollege Dr. Kippels hat es schon gesagt –, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Tagesberichts des RKI bei 826, 246 Menschen sind gestorben, 246!
Diese Menschen könnten heute noch leben.
Um das Infektionsgeschehen weiter zu bekämpfen, wurde die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März 2022 beschlossen, um besonders gefährdete, vulnerable Menschen vor einer Infektion und schwerer Krankheit zu schützen. Diese Entscheidung wurde mit dem vorausschauenden Blick getroffen, unsere Gesundheitsversorgung auch weiterhin gewährleisten zu können. Wie bei allen anderen gängigen Impfungen bekannt, schützt auch die Coronaimpfung nicht zu 100 Prozent, und sie schützt wie bei allen anderen gängigen Impfungen eben auch nicht zu 100 Prozent davor, dass die geimpfte Person das Virus überträgt. Doch uns allen muss mittlerweile klar sein, dass die Coronaimpfung grundsätzlich vor einem schweren Verlauf bei Covid-19 schützt; ja, das steht tatsächlich auch so im Antrag.