Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister Buschmann! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine der Förderungen im Einzelplan 07 zum Ausgangspunkt meiner Rede machen, nämlich die Unterstützung der gemeinnützigen GmbH HateAid mit 497 000 Euro. Bereits der Kollege Bruno Hönel hat die Arbeit von HateAid in seiner Rede hervorgehoben. Es ist gut, dass dieser Zuschuss, der im Ursprungsentwurf nicht vorgesehen war, noch hineinverhandelt wurde. Wir konnten für die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird, sogar noch etwas drauflegen. Im vergangenen Haushalt lag die Förderung noch bei 350 000 Euro.
Weshalb greife ich das heraus?
Als Rechtsanwalt habe ich nicht nur immer wieder Opfer von Gewalttaten vertreten, ich hatte auch speziell mit dem Bereich der digitalen Gewalt ständige Berührungspunkte. Mein Fachbereich ist das Urheber- und Medienrecht. In dieser Funktion habe ich Fälle bearbeitet, in denen intimste Bild- und Videoaufnahmen von Menschen unerlaubt veröffentlicht wurden. Die sozialen und die seelischen Folgen solcher bildbasierten sexualisierten Gewalttaten kann man mit Worten gar nicht beschreiben.
HateAid hat ein großartiges Beratungsangebot für Betroffene digitaler Gewalt geschaffen und unterstützt die Opfer auch bei möglichen Prozesskosten. Sie klären auf über die vielschichtigen Formen digitaler Gewalt, geben Hilfe bis ins kleinste Detail, zum Beispiel erklären sie, wie man im Fall eines Onlineangriffs einen rechtssicheren Screenshot erstellt. HateAid arbeitet politisch, drängt also auf immer bessere Lösungen für die Opfer digitaler Gewalt, was für uns Politikerinnen und Politiker mitunter nicht immer angenehm ist.
Denn es gibt Bereiche – ich komme noch dazu –, da hinken wir unseren Ansprüchen noch hinterher. HateAid hat Vorbildcharakter. Die Erfolgsgeschichten vor Gericht sind immer häufiger sichtbar. Deshalb ist es gut und richtig, dass unser Justizetat hier weiterhin eine Förderung vorsieht.
Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, zahlreiche Studien benennen es ganz klar: Von digitaler Gewalt sind vor allem Frauen und Mädchen betroffen. Die Angriffe auf Frauen und Mädchen zielen in der Regel auf das Geschlecht ab oder sind mit sexueller Komponente beleidigend und bedrohend.
Eine übliche Reaktion auf digitale Gewalt ist, sich aus den entsprechenden Foren und von den Plattformen zurückzuziehen. Sich solchen Attacken entziehen zu wollen, ist sicher nachvollziehbar. Zugleich aber ist es eine verheerende gesellschaftliche Entwicklung; denn unsere Demokratie braucht auch im digitalen Raum den offenen Austausch in einem sicheren Rahmen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sich die Menschen in den sozialen Medien sicher fühlen, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen.
Hass und Hetze im Netz sind gnadenlos. So wurde diesen Sommer die österreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr durch Hass und Hetze regelrecht in den Tod getrieben. Sie hatte sich trotz Beleidigungen und Drohungen nicht zurückgezogen und auf Twitter Coronamaßnahmen wie die Impfung verteidigt. Mit den immer krasser werdenden Anfeindungen musste sie weitgehend alleine fertigwerden. Sie versuchte noch, ihre Praxis gegen Querdenker abzusichern, die sich ihr teilweise als Patienten getarnt näherten, um sie dann verbal zu attackieren. Am Ende aber fehlte ihr die Kraft, sich weiter zu wehren. Sie gab ihre Praxis auf und nahm sich schließlich das Leben. – So was macht einen wirklich sprachlos. Deutlicher kann man es nicht aufzeigen: Virtueller Hass trifft immer echte, nicht virtuelle Menschen. Deshalb möchte ich diese Debatte über den Haushaltsentwurf, der auch den Bereich der Digitalisierung im Fokus hat, für einen Appell nutzen: Lassen wir uns mehr gegen digitale Gewalt tun, und lassen Sie uns dort, wo sie doch passiert, die Opfer tatkräftiger unterstützen, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen.
Es gibt dafür viele gute Ansätze. Oft heißt es auch – das betont zum Beispiel auch HateAid –, dass es viel weniger an den Gesetzen als an der Durchsetzung dieser Gesetze hapert. Mit dem vor einer Woche in Kraft getretenen Digital Services Act der EU haben wir erstmals EU-weit verbindliche Pflichten für alle Anbieter digitaler Dienste, illegale Inhalte schneller zu entfernen und die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern zu schützen. Gleichwohl gilt das Gesetz erst ab Februar 2024. Vielleicht schaffen wir es ja in Deutschland, schon vorher ein paar mehr Dinge anzuschieben. Sowohl der Koalitionsvertrag als auch die in Meseberg verabschiedete Digitalstrategie der Bundesregierung bieten dafür eine gute Grundlage. Viele Ideen liegen bereits vor, zum Beispiel ein Gesetz gegen digitale Gewalt, mit dem wir rechtliche Hürden für Betroffene abbauen, elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung oder eben auch richterlich angeordnete Account-Sperren.
Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam diese Projekte schnell in die Tat umsetzen und der virtuellen Gewalt im Netz ganz reale, handfeste Grenzen aufzeigen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die nächste Rednerin ist Renate Künast für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.