Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste, vor allem diejenigen mit Behinderung! Wir debattieren einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem es darum geht, die Potenziale von Menschen mit Behinderung besser als bisher für den Arbeitsmarkt zu nutzen. Das ist eine wichtige Forderung, eine notwendige Forderung, eine Forderung, die wir als AfD-Fraktion unterstützen.
Wir haben in Deutschland knapp 5 Millionen Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter, aber lediglich 57 Prozent davon sind beschäftigt. Wir haben hier ein Potenzial von über 2 Millionen möglichen Arbeitskräften. Dem gegenüber stehen 1,8 Millionen unbesetzte Stellen in unserem Land. Man braucht also nicht in neoliberaler Manier in Afrika oder Asien nach Lohnkräften zu fischen, wenn man hierzulande ein solches ungenutztes Potenzial hat. Es ist unsere Überzeugung als AfD-Fraktion, dass es wichtig ist, diese Potenziale zu nutzen.
Herr Minister Heil, Sie haben recht; es ist Unfug, diese Potenziale nicht zu erkennen. Aber wir sagen auch: Es ist größerer Unfug, ausländische Potenziale gegen inländische Potenziale am Arbeitsmarkt gegeneinander auszuspielen.
Beim Lesen des Regierungsentwurfs sind uns positive Dinge aufgefallen, die wir als AfD voll und ganz unterstützen, zum Beispiel der höhere Lohnkostenzuschuss, die teilhabeorientierte Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates oder auch der Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Doch wie so oft bei den Regierungsvorhaben gibt es einen Haken. Wie immer steckt zwischen den sinnvollen Ideen und einer sozial klingenden Sprache gut eingebettet ein Schlupfloch.
Sie beabsichtigen nämlich, das Bußgeld für Unternehmen abzuschaffen, die sich weigern, Menschen mit Behinderung einzustellen. Dieses Bußgeld kann momentan bis zu 10 000 Euro betragen. Das an sich ist ja grundsätzlich nicht verkehrt, aber dann muss man einen anderen Mechanismus anbieten, um die Einbindung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt auch zu forcieren. Sie wollen lediglich eine neue Stufe bei der Ausgleichszahlung einführen, die sich maximal auf lächerliche 720 Euro monatlich beschränkt. Also 720 Euro Ausgleichszahlung statt bis zu 10 000 Euro Bußgeld. Damit würden Sie den Unternehmen nicht bloß eine Hintertür für die weitere Diskriminierung öffnen, sondern gleich ein ganzes Tor. Man merkt, die FDP ist Teil dieser Regierung.
Dieses perfide Spiel machen wir als Alternative für Deutschland nicht mit. Wir wollen die Ausgleichszahlungen deutlich anheben. Es muss wehtun, wenn ein Unternehmen sich der sozialen und gesetzlichen Verpflichtung entzieht und keine Menschen mit Behinderung einstellen will. Mehr noch – das ist eben die andere Seite, die wir betrachten –: Es muss sich lohnen für Unternehmen, die den Verpflichtungen nachkommen, die unsere Mitbürger mit Behinderung beschäftigen. Deshalb fordern wir als AfD-Fraktion – wir haben das auch in der letzten Legislaturperiode schon getan – Bonuszahlungen für diejenigen Unternehmen, die ihre Pflichtarbeitsplätze voll mit Menschen mit Behinderung besetzen. Allerdings kennen 41 Prozent der Unternehmen nicht mal die jetzigen staatlich angebotenen Förderungen; auch das muss sich schleunigst ändern. Hier brauchen wir einen neuen Ansatz in der Beratungspraxis.
Alles in allem hoffen wir, dass Sie die Vorschläge der AfD-Fraktion aufgreifen. Andernfalls kaschiert Ihre Inklusions- und Solidaritätsrhetorik nur eine perfide neoliberale Politik, die sich mit sozialer Sprache schmückt, aber mit echter Solidarität überhaupt nichts gemein hat.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Für die FDP-Fraktion hat das Wort Jens Beeck.