Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Bas, Sie haben gerade eben in Ihrer Rede gemeint, dieser Haushaltsplan stelle einen Schritt zur gelebten Inklusion dar. Also, ich weiß ja nicht, von welchem Haushaltsplan Sie geredet haben – von dem aktuellen Haushaltsplan, den wir heute hier verhandeln, offenbar nicht; denn der sieht im Bereich der Inklusion Einsparungen von 134 Millionen Euro vor, davon allein 100 Millionen Euro im Bereich der Stärkung der Rehabilitation. Im Klartext: Die Gelder für Menschen mit Behinderung, die vorgesehen waren, um deren Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, werden gestrichen, und zwar drastisch.
Wo da der Schritt zur gelebten Inklusion liegen soll, können Sie uns bei Gelegenheit gerne mal erklären. Ich bin auf die Antwort gespannt.
Meine Damen und Herren, die in Rede stehenden Einsparungen werden nicht nur an der falschen Stelle, sie werden auch noch bei den falschen Personen vorgenommen. Mag man die Absenkung des besagten Haushaltsansatzes noch damit erklären, dass für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro nicht abgerufen worden sind, so weist die Eingliederungshilfe doch Bereiche auf, in denen diese Gelder sehr förderlich investiert gewesen wären.
Zu denken wäre da zuvörderst an die Werkstätten für behinderte Menschen. Die dort beschäftigten Personen verdienen in der Regel ein durchschnittliches Arbeitsentgelt von rund 220 Euro monatlich; den Rest ihres Lebensunterhaltes bestreiten sie als sogenannte Aufstocker nach dem SGB XII. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Freibeträge verbleiben ihnen damit knapp 170 Euro über dem Existenzminimum.
Vor dem Hintergrund dieser Situation mokiert sich unser Kanzler der zweiten Wahl, es sei nicht länger akzeptabel, dass wir über Jahre hinweg jährliche Steigerungsraten von bis zu 10 Prozent bei der Eingliederungshilfe sähen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Herr Merz, nicht länger akzeptabel ist, dass Menschen, die sich trotz ihrer Behinderung Tag für Tag dafür aufraffen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, am Ende des Monats läppische 170 Euro über dem Existenzminimum haben und damit kaum mehr als ein Bürgergeldempfänger, der trotz seiner grundsätzlichen Arbeitsfähigkeit nicht arbeiten geht. Das ist nicht länger akzeptabel.
Dieser Ungerechtigkeit hätte man aber leicht abhelfen können: durch Umschichtung der eingesparten Gelder in die Normierung höherer Freibeträge und steuerfinanzierte Anhebung der gewährten Entgelte. Aber davon sieht man bei Ihnen – wie so oft – mal wieder nichts.
Wir als AfD sagen: Wer trotz seiner Behinderung arbeiten geht, hat am Ende immer mehr in der Tasche zu haben als jemand, der arbeiten könnte, es aber nicht tut.
Meine Damen und Herren, ein paar letzte Worte: Verstehen Sie meine Ausführungen trotz der Schärfe im Ton zumindest bei diesem Thema nicht als Angriff, sondern eher als einen gutgemeinten Hinweis.
Wir können uns bei allen Themen heftigste politische Auseinandersetzungen leisten. Der Rücken von Menschen mit Behinderung und damit von denjenigen, die es sowieso schon schwer genug haben in unserer Welt, sollte nicht der Austragungsort unserer politischen Differenzen sein.
Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Die letzte Rede zu diesem Geschäftsbereich hält Dr. Yannick Bury für die Unionsfraktion.