Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erinnern Sie sich an den 29. Januar 2025?
Der Fünf-Punkte-Plan von Friedrich Merz hier im Deutschen Bundestag.
Ziffer 1: Grenzkontrollenverschärfung. Ziffer 2: Zurückweisung an den Grenzen. – Eine Abstimmung mit der AfD.
Ein Tabubruch im Parlament und ein großer Schaden für unsere Demokratie.
Warum fange ich damit an?
Weil wir heute genau über diese Fragen wieder reden. Wir reden über die Verschärfung von Grenzkontrollen, über Zurückweisungen an den Grenzen
und deren Rechtmäßigkeit.
In der Aussprache seinerzeit stellte Friedrich Merz uns im Parlament die Frage, was daran europarechtswidrig sei. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag eine sehr eindeutige und klare Antwort gegeben: so ziemlich alles, meine Damen und Herren.
Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für einen nationalen Alleingang, der bei unseren Nachbarn maximale Irritation ausgelöst hat. Es ist rechtswidrig mit Ansage. Da helfen keine Banalisierung, keine Bagatellisierung vonseiten der Bundesregierung, insbesondere des Innenministers, kein völliges Abtauchen der Justizministerin, auch keine Beschwichtigungen und Einlassungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz. Es ist rechtswidrig, und es bleibt rechtswidrig.
Das ist ein weiterer Baustein der Politik von Friedrich Merz, erst große Ankündigungen zu machen und dann spektakulär zu scheitern oder zurücknehmen zu müssen; diesmal vor Gericht gescheitert.
Es ist die Konsequenz einer Politik, die oft mit populistischen Ankündigungen übertreibt, mit dem Kopf durch die Wand will und deshalb nicht gelingen kann. Das ist kein Zeichen von Stärke, sondern ein Zeichen von Schwäche, Herr Merz.
Nicht das erste Mal übrigens für Alexander Dobrindt. Vor vier Wochen war bereits klar: Das ist eine unerfüllbare Aufgabe. Und er kennt sich damit aus. Schon einmal hat er wider alle Warnungen versucht, ein europawidriges Projekt durchzusetzen. Die damalige Pkw-Maut, sie ist diesem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern teuer zu stehen gekommen.
Eigentlich müsste doch die Lehre daraus sein, Europarecht genießt Vorrang vor dem deutschen Recht –
wir wissen um das Europarecht –, aber nein. Dabei ist es, Alexander Dobrindt, Ihre Aufgabe, die Verfassung schützen und die Wahrung des Rechtsstaates zu garantieren. Deshalb, meine Damen und Herren: Beenden Sie die Praxis der Zurückweisung an den Grenzen! Nehmen Sie die Anordnung zurück! Stellen Sie einen rechtskonformen Zustand her!
Es ist für die betroffenen Schutzsuchenden und für die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in diesem Land in der Ausübung ihrer schweren Aufgabe eine Zumutung, tagtäglich seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes zu hören, diese Anordnung habe weiter Bestand. Sie bringen die Polizistinnen und Polizisten in eine unverantwortliche Lage. Beenden Sie deshalb diese Zurückweisungen!
Meine Damen und Herren, eines kann ich der SPD nicht ersparen: Jeder und jede von Ihnen und auch die Öffentlichkeit weiß, Sie sind an dieser Bundesregierung beteiligt.
Die Tatsache, dass Sie sich seit Tagen einfach wegducken, wird nicht darüber hinwegtäuschen, dass Lars Klingbeil seinerzeit in ebenjener Debatte im Deutschen Bundestag noch sagte:
„[…], Sie legen hier Vorschläge auf den Tisch, die rechtswidrig sind – gegen das Grundgesetz, gegen das Europarecht, gegen das Völkerrecht.“
Ich muss Sie von der SPD fragen: Was ist heute anders als am 29. Januar?
Ist es die Tatsache, dass Sie jetzt an der Regierung beteiligt sind? Ich verlange, dass Sie diese Anordnung zurückziehen, nicht nur im Interesse der Schutzsuchenden, sondern auch im Interesse der Bundespolizistinnen und -polizisten und im Interesse Europas.
Denn was sollen unsere Nachbarn denken, wenn nicht mehr das gemeinsame Europa unser Interesse ist, sondern der nationale Alleingang?
Vielen Dank. – Als Nächstes erteile ich das Wort Alexander Throm für die Unionsfraktion.