Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Steuerzahler! Liebe demokratische Rechte! Der Solidaritätszuschlag war schon mehrmals auf der Tagesordnung, und er bleibt wegen uns auch auf der Tagesordnung. In den 4 588 Zeilen des aktuellen Koalitionsvertrages – ich würde ihn als Absichtserklärung mit viel heißer Luft bezeichnen – wird dem Solidaritätszuschlag die Zeile 1 448 zugewiesen. Lapidar heißt es dort: „Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.“ Dabei hieß es, verehrte Kollegen der Union, in einem Flyer zum Wahlprogramm 2025, so wie Sie, die ehemaligen Konservativen, es schon seit 2019 eigentlich immer unverändert ankündigen – ich zitiere –:
„Ohne eine starke Wirtschaft ist alles nichts. […] Wir bringen die deutsche Wirtschaft wieder nach vorne.
Wir reduzieren Steuern. […] Wir schaffen den Solidaritätszuschlag ab […].“
Peinlicher geht’s nimmer, liebe Kollegen der CDU/CSU.
Gestatten Sie mir einen kleinen Exkurs; denn das ist notwendig, um das, was hier heute und auch generell auf dem Spiel steht und was in diesem Lande, vom Verfassungsgericht bis hier ins Hohe Haus, falsch läuft, zu verstehen. Von den hehren Ankündigungen des Kanzlerkandidaten ist wirklich nicht viel übrig geblieben. Wir haben das ja auch bei anderen Themen schon gesehen. Er hat sich mit seinen Ankündigungen alle anderen Optionen verbaut, sodass er – auch Sie, verehrte Kollegen der Union – mit dem Nasenring von der SPD durch die Manege geführt wird. Mithin hat der Wahlverlierer nicht nur beim Soli den vermeintlichen Sieger über den Tisch gezogen, sondern auch in allen anderen Bereichen dieser Absichtserklärung, genannt Koalitionsvertrag, meine Damen und Herren. Sie haben vor allen Dingen Ihr Rückgrat und Ihre Glaubwürdigkeit verloren. Das ist sehr, sehr traurig für die ehemaligen Konservativen.
Mir wird schon ganz bange, wenn ich mir vorstelle, dass jemand, der solche strategischen Fehler macht, Deutschland im Konzert der großen Nationen vertreten soll.
Viele von Ihnen – ich schaue mich hier um – waren noch nicht auf der Welt, als der Soli das Licht der Welt erblickte. 1991 wurde das entsprechende Gesetz betitelt mit „Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen“. Nun kommt es eigentlich noch viel schlimmer. Das, was ich jetzt vorlese, ist keine Satire. In der Begründung des Gesetzentwurfs der damaligen Koalition heißt es dazu – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Ein geringer, kurz befristeter Zuschlag zur Lohn-/Einkommen- und Körperschaftsteuer ist zur Lösung vorübergehender dringender Finanzprobleme besonders geeignet […].“
Jetzt sind auf der Regierungsbank wieder viele nicht da, weder der Staatssekretär noch der Finanzminister. Das ist das Desinteresse an den steuerzahlenden Leistungsträgern hier in Deutschland. – Wenn diese mehr als 30 Jahre aus Ihrer Sicht besonders kurz sind, dann kann ich mir jetzt erklären, warum Sie gar keine Schmerzen haben, wenn Sie für den Bau eines Flughafens 20 Jahre, für den Bau von Brücken in NRW 10 Jahre brauchen. Das ist ja dann schon verdammt schnell, wenn 30 Jahre ein kurzer Zeitraum sind. – So viel zur Glaubwürdigkeit der Altparteien.
Doch es kam anders. Der Solidaritätszuschlag ist nunmehr seit 1995 als Ergänzungsabgabe gesetzlich verankert und wurde für alle Steuerzahler zur Dauereinrichtung. Und Sie haben sich dort bequem eingerichtet. Ich werde im Folgenden aufzeigen, dass man ihn eigentlich auch als verkappte Unternehmensteuer bezeichnen muss. Deswegen muss er weg, wenn Sie es ernst meinen mit dem Standort Deutschland, wenn Sie es ernst damit meinen, die deutsche Wirtschaft nach vorne zu bringen. Stattdessen schicken Sie, erst nachdem das Haus abgebrannt ist, die Feuerwehr und senken die Körperschaftsteuer erst zum 01.01.2028 um nur 1 Prozentpunkt. Für alle Unternehmen und Mittelständler ist das ein Schlag ins Gesicht.
Kommen wir mal zu Prinzipien des Steuerrechts; einige von Ihnen werden sich an Tipke erinnern. Es wurden drei Prinzipien genannt, warum der Soli für Steuerzahler mit kleinen und mittleren Einkommen abgeschafft werden sollte:
Erstens: das Prinzip der Leistungsfähigkeit. Sie wissen schon: die starken Schultern. Jetzt wird die SPD sich wahrscheinlich wieder freuen.
Zweitens: die höhere Konsumquote bei Steuerzahlern mit kleinen und mittleren Einkommen. Deswegen ja auch die Debatte um die Mehrwertsteuer, die Sie in den letzten 15 Jahren auch schon sehr fleißig erhöht haben.
Drittens sah die Regierung nach wie vor – man halte sich fest – vereinigungsbedingte Lasten.
Alle drei Argumente sind längst von der Realität, der Wirklichkeit, widerlegt. Fangen wir doch mal mit dem Einkommensteuertarif an. Der Einkommensteuertarif stellt aus systemischer Sicht die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit sicher. Deswegen haben wir einen progressiven Verlauf. Wir können sogar sagen: Wir haben einen Steuerbauch, gerade bei den mittleren Einkommen. Also wird dort schon – oben gibt es sogar auch noch eine Spitzensteuer – für eine faire Lastenverteilung Gewähr getragen. Es ist also absurd, hier von Gerechtigkeit zu sprechen.
Es ist ungewöhnlich – das zeigt Ihre handwerkliche Unfähigkeit – und aus ökonomischer Sicht in der Regel nicht zielführend – das lernt man im Studium im zweiten Semester –, steuersystematische, dauerhafte Regelungen für konjunkturpolitisch kurzfristige Maßnahmen zu motivieren. Das ist ein glattes Versagen Ihrerseits.
Ferner steht auch dem Verweis auf künftig bestehende finanzielle Lasten der Wiedervereinigung die Realität entgegen. Kommen Sie zu mir nach NRW. Dann werden Sie sehen, dass wir eher einen Solidarzuschlag West benötigen, meine Damen und Herren.
Kommen wir aber mal zu denen, die nach ihrer Gesetzesänderung 2021 ungefragt weiter den Solidaritätszuschlag zahlen dürfen, jene 10 Prozent, die sich an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligen. Zum anderen wird der Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer übrigens unvermindert erhoben, also auch bei den Menschen, die Herr Schröder mal dazu aufgerufen hat, mehr Eigenvorsorge zu betreiben. In der Folge können Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstständige mit Kapitalerträgen auch bei geringeren durchschnittlichen Lohneinkünften oder Rentenbezügen weiter vom Solidaritätszuschlag betroffen sein, wenn sie über dem Sparerfreibetrag liegen, meine Damen und Herren.
Aber keine Regelung ohne Ausnahme: Rund 6,5 Prozent der Steuerzahler fallen in die sogenannte Minderungszone. Das ist auch eine nette Formulierung, die Sie da gefunden haben. Diese gilt aktuell bis zu einer Einkommensteuerschuld von 33 760 Euro. Übrigens: Darunter fallen sogar viele Menschen mit qualifiziertem Job im VW-Haustarif. – So viel zum Herz der SPD für Arbeitnehmer.
Rund 3,5 Prozent der Steuerzahler müssen den Soli noch voll bezahlen, meine Damen und Herren. Aber es sind nicht nur die sogenannten Besserverdienenden; ich habe es schon gesagt. Es gibt auch andere Betroffene, zum Beispiel Arbeitgeber, die eine pauschale Lohnsteuer abführen. Auch da: Herzlichen Glückwunsch, sofort 5,5 Prozent Soli!
Hinzu kommen die mehr als 500 000 Unternehmen – das kann man gar nicht oft genug sagen –, die den Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer in voller Höhe zahlen müssen, jene Körperschaftsteuer, die sie dann mal großzügig ab 01.01.2028 um 1 Prozentpunkt senken.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, wenn Sie zugehört haben: Der Solidaritätszuschlag ist eine verkappte Unternehmensteuer. Wenn Sie heute der AfD endlich folgen, Kolleginnen und Kollegen der Union, dann würden Sie wirklich etwas für die deutsche Wirtschaft tun, für die Arbeitnehmer tun, meine Damen und Herren, vor allen Dingen für einen attraktiven Standort Deutschland.
Herr Kollege Gottschalk, denken Sie an die Redezeit.
Jawohl. – Das, was Sie heute hier dargeboten haben, wird es nicht sein, meine Damen und Herren. Folgen Sie uns! Dann wird es besser in diesem Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, werter Herr Abgeordneter Gottschalk, ich muss noch mal das Wort ergreifen; denn Sie haben mich gerade in meiner Sitzungsleitung etwas irritiert. Ich habe um 13 Uhr am Ältestenrat teilgenommen; Sie können sich gerne mit Ihrem Kollegen König darüber austauschen. Es war Ihre Fraktion, die darum gebeten hat, dass die Sitzungsleitung darauf achten soll, dass die Begrüßungsformeln nicht dauernd erweitert werden.
Sie haben aber für mich hörbar die demokratische Rechte begrüßt. Ich würde Sie nur bitten, AfD-intern zu klären, dass wir nicht kritisiert werden, wie wir die Sitzung leiten, wenn Sie sich bezüglich Abmachungen widersprüchlich verhalten,
lateinisch: Venire contra factum proprium. Ich wollte es nur angemerkt haben.
Und ich darf jetzt das Wort erteilen Olav Gutting von der CDU/CSU.