Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, Zuschauer auf den Tribünen! Es ist schon viel gesagt worden zu den Inhalten der Gesetzentwürfe. Deshalb kann ich ein bisschen kürzertreten.
Die vorliegenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz und zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz wurden notwendig – wir haben es gehört –, weil durch den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts festgestellt wurde, dass unter anderem bei der Datenweiterverarbeitung und der Kontaktpersonen-Überwachung einiges zu unbestimmt war, Verstöße gegen das Recht auf Privatsphäre bzw. auf informationelle Selbstbestimmung festgestellt wurden. Aus diesem Grund musste nachgebessert werden.
Wir als AfD-Fraktion sehen blindes Datensammeln oder, besser gesagt, die Erschaffung einer Datenkrake überaus kritisch. Aber wir machen unsere Entscheidung für die Zustimmung oder die Ablehnung eines Gesetzentwurfes nicht davon abhängig, welche Fraktion ihn einbringt – wie das offensichtlich vom Rest des Hauses hier gehandhabt wird –, sondern einzig davon, ob das Gesetz für Deutschland und seine Bürger richtig und sinnvoll ist.
Aus diesem Grund haben wir eine ausgewogene Betrachtung des vorliegenden Gesetzentwurfs vorgenommen.
Der Entwurf zielt darauf ab, die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes im Kampf gegen die zunehmende Bedrohung durch Terrorismus zu stärken. Durch die Erweiterung der Befugnisse soll das BKA in der Lage sein, schneller und effektiver auf terroristische Gefahrenlagen zu reagieren. Insbesondere die verbesserten Möglichkeiten zur Datenanalyse und -überwachung können dazu beitragen, terroristische Netzwerke frühzeitig zu erkennen und zu zerschlagen. Zudem wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsbehörden gefördert und der Informationsaustausch erleichtert. – Alles positive Punkte.
Auf der anderen Seite gibt es berechtigte Bedenken hinsichtlich der möglichen Einschränkung der Grundrechte. Kritiker befürchten, dass die erweiterten Überwachungsbefugnisse zu einer massiven Ausweitung staatlicher Eingriffe in die Privatsphäre führen könnten. Es besteht die Gefahr, dass die Maßnahmen zu vage formuliert sind und missbraucht werden könnten, wenn die Person, die überwacht werden soll, zum Beispiel nur – wir haben es gerade schon gehört – ein grober Bekannter eines Terrorverdächtigen ist, man sich nur zufällig getroffen hat. Ergänzend wird argumentiert, dass eine stärkere Überwachung das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gefährden könnte. Es ist wichtig, eine Balance zwischen Sicherheitsinteressen und den Schutzrechten der Bürgerinnen und Bürger zu wahren.
Unser Fazit – der Kollege Janich hat es schon vorweggenommen –: Der Gesetzentwurf stärkt die Fähigkeiten des BKA im Kampf gegen terroristische Bedrohungen. Diese Bedrohung sehen und spüren unsere Bürger leider mittlerweile in immer kürzeren Abständen. Es wird dringend Zeit, dem BKA gerade im Bereich der Abwehr terroristischer Bedrohungen das notwendige Werkzeug an die Hand zu geben. Das sehen auch wir als unseren Auftrag, den wir als Alternative für Deutschland ernst nehmen.
Gleichzeitig ist es unerlässlich, die damit verbundenen Risiken sorgfältig abzuwägen und sicherzustellen, dass Grundrechte gewahrt bleiben. Das ist hier aus unserer Sicht geschehen.
Herr Kollege Lensing, denken Sie an die Redezeit.
Ich komme zum Schluss, ja. – Die Bürger unseres Landes können sich darauf verlassen, dass wir bei den Gesetzgebungsprozessen weiter genau hinschauen werden.
Wir unterstützen unsere Sicherheitskräfte. Deshalb begrüßen wir dieses Gesetz.
Vielen Dank.