Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Gut gemeint“ ist oft das Gegenteil von „Gut gemacht“; so ist es. Das sieht man wieder einmal beim Allgemeinen Eisenbahngesetz, AEG. Die Ampelregierung wollte mit ihrer Änderung 2023 Bahngelände davor bewahren, dass sie anderen Zwecken zugeführt werden. Heraus kam eine Blockade bei wichtigen Wohnungsbauprojekten in großen Städten, zum Beispiel in Stuttgart. Das schlecht gemachte Gesetz hat also haarsträubende Nebenwirkungen.
Die Ampel hat sogar noch mehr Chaos hinterlassen. Wir brauchen natürlich ein Reparaturgesetz. Das hat man verstanden, aber auch noch an die Wand gefahren. Nach dem Ampel-Aus haben die Grünen auf Blockade geschaltet. An ihrem neuen Gesetzentwurf, den wir heute auch auf dem Tisch haben, sieht man auch, warum. Ich komme darauf noch zurück.
Die Zauberlehrlinge aus der Ampel haben mit der Formel vom „überragenden öffentlichen Interesse“ herumgespielt. Diesen Trick hat offensichtlich die Ökolobby erfunden. Er findet sich in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, einem Gesetz zum Ausbau der Stromnetze, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz usw. Das per Gesetz festgestellte öffentliche Interesse soll die Abwägung mit anderen Belangen verhindern, in der Verwaltung und notfalls auch vor den Gerichten. Zu den anderen Belangen gehören auch Wohnen, Arbeiten und Lernen. Wenn der Tiefbahnhof Stuttgart 21 endlich tatsächlich fertig ist, wird die Stadt Stuttgart auf dem alten Hauptbahnhofgelände ein neues Stadtviertel entstehen lassen.
Jetzt ist das aber blockiert. Windräder oder Solarfelder könnte man dort bauen, aber keine Wohnungen oder Schulen. Es ist absurd.
Eine einfache Lösung wäre ja, die deplatzierte Zauberformel vom überragenden öffentlichen Interesse aus dem Gesetz zu streichen. Genau das haben die Kollegen von der Unionsfraktion noch vor einem halben Jahr, im vergangenen Oktober, hier in den Bundestag eingebracht. Aber das, was die Koalition jetzt hier vorlegt, ist bis auf ein paar Formulierungen dasselbe wie das verhinderte Reparaturgesetz aus der rot-grünen Konkursmasse der Ampel. Das sogenannte überragende öffentliche Interesse wird für bestimmte Fälle ein wenig eingeschränkt, aber das war’s dann auch. Mag sein, dass das Stuttgarter Problem damit gelöst wird, aber Hunderte andere leider nicht.
Das Muster ist anscheinend immer dasselbe: Aus der angekündigten Beseitigung links-grüner Politikfelder wird unter dieser unionsgeführten Regierung einfach – nichts. Gleich ob beim Grenzschutz, bei der Rettung des Verbrennungsmotors oder eben hier: Die Union beißt sich wohl am Wahlverlierer SPD die Zähne aus. Anders gesagt: Den Sozialismus in seinem Lauf halten weder Merz noch Dobrindt auf.
Schlimmer geht immer. Das beweisen die Kollegen von der Grünenfraktion mit ihrem Gesetzentwurf. Bei Ihnen feiert die Planwirtschaft fröhliche Urständ. In § 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wollen sie Planziele für 2040 schreiben: ein Anteil der Bahn von 35 Prozent am Güterverkehr und von 20 Prozent am Personenverkehr. Das wäre, grob gerechnet, jeweils in etwa eine Verdoppelung im Vergleich zu heute. Dafür müsste in vielen Bereichen dann auch die Infrastruktur der Bahn verdoppelt werden. Nur wer mit der grünen Deindustrialisierung regelrecht plant, rechnet vielleicht anders: Ohne Industrie fallen große Mengen Gütertransporte natürlich weg. Dasselbe gilt dann für Pendlerfahrten zu nicht mehr vorhandenen Arbeitsplätzen. Aber der grüne Gesetzentwurf spricht ja von Bahnlinien „möglichst flächendeckend“, also am besten bis in die Dörfer auf dem Lande. Meine Damen und Herren, alle Sonderschuldenpakete zusammen werden nicht ausreichen, um das zu bezahlen.
Grüne Politik ist ja auch meistens Verbotspolitik. Mit Verboten gegen das Auto oder gegen den Verbrennungsmotor
kann man natürlich Fahrten und Gütertransporte erschweren und verteuern und vielleicht auch auf die Bahn zwingen. Die schwarz-rote Version davon mit der immensen Verteuerung der Kraftstoffe läuft auf dasselbe hinaus. Das kann aber niemals der Weg sein, meine Damen und Herren. Das wird auf großen Widerstand im Volk und in der mittelständischen Wirtschaft stoßen. Und die AfD wird immer auf der Seite der Betroffenen stehen.
Wir wollen die Eisenbahn dort einsetzen, wo sie wirklich gut ist. Die Bahn kann sehr gut viele Fahrgäste auf einmal transportieren, wie im Nahverkehr in Ballungsräumen. Die Bahn kann gut große Gütermengen transportieren – Container, Holz, Stahl, Baustoffe usw. Auf der Schiene kann man hohe Geschwindigkeiten sicher beherrschen, zum Beispiel mit dem ICE. Die Verkehrserschließung in der Fläche bleibt aber die Aufgabe des Autos.
Die Verteilung der Güter bleibt die Aufgabe von Lastwagen und Transportern. Lastenfahrräder wird man auch in Zukunft vor allem in Stadtvierteln mit breitem grünen Publikum finden. Wir von der AfD werden dafür sorgen, dass auch beim Verkehr die Realität der Maßstab bleibt und nicht grüne Wunschträume.
Deshalb sind wir auch dafür, die Formel vom überragenden öffentlichen Interesse aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz zu entfernen, so wie es die Kollegen der Union noch vor einem halben Jahr beantragt haben. Nur so ist es möglich, im Einzelfall unter Einbeziehung aller legitimen Interessen zu entscheiden, was mit einem Bahngrundstück passieren soll, das nicht mehr benutzt wird.
Der Weg der Koalition ist falsch. Das sogenannte überragende öffentliche Interesse an einer Erhaltung von Bahngrundstücken mit so und so vielen Ausnahmen zu durchlöchern, führt nicht zum Ziel. Wenn man merkt, dass ein Medikament schwere Nebenwirkungen hat, setzt man es ja auch ab, statt noch weitere Medikamente zu nehmen.
Wir von der AfD-Fraktion hoffen, dass sich diese Erkenntnis bei der Beratung der Gesetzentwürfe in den Ausschüssen noch durchsetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, geben Sie der Realität eine Chance!
Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Anja Troff-Schaffarzyk für die SPD-Fraktion.