Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Altersentschädigung für Abgeordnete darf man gerne streiten. Das, was wir erhalten, muss angemessen sein, und es muss transparent sein; das ist gar keine Frage. Der AfD-Antrag ist es nicht.
Da wird kritisiert, dass Abgeordnete Pensionen beziehen – das ist Ihre Wortwahl –, ohne jemals in die Rentenkasse eingezahlt zu haben. Abgesehen davon, dass viele Abgeordnete vor oder nach ihrem Mandat durchaus Rentenversicherungsbeiträge zahlen,
ist doch eines völlig klar: Auch dann, wenn man Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen würde, käme das Geld dafür aus dem Bundeshaushalt, entweder als Bestandteil der monatlichen Diäten oder als eine direkte Zahlung an die Rentenversicherung.
Alle Zahlungen, die Abgeordnete für die parlamentarische Tätigkeit erhalten, stammen aus dem Bundeshaushalt. Und das ist auch völlig richtig so. Andere Zahlungen für unsere Abgeordnetentätigkeit dürfen wir gar nicht annehmen. Also alles, was wir als Entschädigung erhalten, auch jede Altersentschädigung, unabhängig davon, wie man sie organisiert, wird von den Steuerzahlern gezahlt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nicht ganz ehrlich ist auch die Klage der AfD, dass die Altersentschädigung von Abgeordneten höher ist als eine Rente aus einem durchschnittlichen Verdienst. Ja, natürlich, wenn die monatliche Diät eines Abgeordneten nicht einem durchschnittlichen Verdienst entspricht, dann auch nicht die Altersentschädigung.
Den Maßstab einer angemessenen Entschädigung und die Höhe der Altersentschädigung für Abgeordnete stellen Sie in Ihrem Antrag gar nicht infrage. Wir orientieren uns hier seit vielen Jahren an der Vergütung eines einfachen Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Landräte und Oberbürgermeister werden übrigens vielfach ganz ähnlich vergütet und haben in der Altersvorsorge gelegentlich sogar großzügigere Regelungen. Der Maßstab für Abgeordnete ist im Vergleich dazu angemessen.
Der Vorschlag der AfD dagegen ist eindeutig teurer; denn Sie wollen die Abgeordneten ja nicht nur in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, sondern Sie wollen noch eine Zusatzversorgung obendrauf packen. Das kostet zwei zusätzliche Beiträge pro Abgeordneten und Monat. Wie viel das ist, haben Sie lieber nicht beziffert.
Es hilft ein Blick nach Nordrhein-Westfalen, wo bereits seit 2005 solche Beiträge für die Altersversorgung der Abgeordneten geleistet werden. Das kostet dort derzeit rund 3 000 Euro pro Monat und Abgeordneten.
Übertragen auf den Deutschen Bundestag würde das zusätzliche Ausgaben von über 22 Millionen Euro pro Jahr für die Altersversorgung der Abgeordneten bedeuten. Das kostet der AfD-Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist nicht nur aus der Zeit gefallen; das ist in der gegenwärtigen Haushaltslage unverantwortlich.
Und mit Solidarität mit den gesetzlich Rentenversicherten hat Ihr Vorschlag auch nichts zu tun.
Herr Abgeordneter.
Denn Sie wollen ja zusätzlich zum gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag eine Zusatzversorgung, also gerade keine Gleichbehandlung mit den gesetzlich Versicherten.
Die Stimme hinter Ihnen mahnt, auf die Redezeit zu achten.
Solidarisch ist, wenn alle Steuerzahler für die Abgeordneten aufkommen. So haben wir das geregelt, und so ist es gerecht.
Für die AfD-Fraktion darf ich Stephan Brandner das Wort erteilen.