Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wissen Sie, warum ich zuerst in die Anwaltschaft und dann in die Politik gegangen bin statt in die Justiz? Weil ich – so schön unabhängig der Richterberuf ist – nicht nur im Nachhinein feststellen wollte, wie man es hätte besser machen können, sondern ich wollte selbst daran mitwirken, Entscheidungen so gut wie möglich, mit notwendigen Kompromissen und unter Berücksichtigung aller Unwägbarkeiten zu treffen. Denn auch das Nichtstun hat immer Konsequenzen.
Aber jetzt kommen Sie, die Partei der chronisch schlechten Laune, um die Ecke und fordern: haften, bestrafen.
Natürlich hört sich so ein Gesetzentwurf erst mal gut an: Lassen wir doch auch die haften, sie sollen für ihre Entscheidungen zahlen. – Das klingt populär, ist aber doch populistisch, denn: Wer ist eigentlich verantwortlich, die jeweilige Regierung zu kontrollieren, wenn zu befürchten steht, dass jemand seine Pflichten verletzt? Doch die Opposition. Sie können Tagesordnungspunkte aufsetzen, Gutachten beauftragen, Sie wirken im Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss mit, Sie können Minister herbeizitieren und Untersuchungsausschüsse einsetzen.
Was ist das jetzt also? Vielleicht ein Gesetz zur Behebung eigener Unzulänglichkeiten?
Wenn man Ihren Gesetzentwurf zusammen mit der Begründung liest, kommt es einem fast so vor. Denn die Fälle, die Sie in Ihrer Begründung nennen, werden allesamt von Ihrem Gesetzentwurf nicht umfasst.
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Brandner zu?
Solange er mich nicht fragt, ob ich ihn sympathisch finde, ja.
Ich werte das mal als Ja.
Ja.
Also ich persönlich, Herr Körner, finde Sie total sympathisch.
Das ist gar keine Frage für mich. Das ist eine Feststellung.
Ich habe jetzt mal nachgeschaut und lese: Sie kommen aus Bayern.
Das ist korrekt.
Am Ende meiner Rede – ich weiß nicht, ob Sie anwesend waren – habe ich ja darauf hingewiesen, dass das, was wir jetzt hier im Deutschen Bundestag fordern, in Bayern seit vielen, vielen Jahren geltendes Recht ist.
Das stimmt.
Sie werfen uns hier alles Mögliche vor. Was unterscheidet denn, ich sage mal, die tägliche Wirklichkeit dieses Gesetzes in Bayern von unserem Gesetzentwurf für den Bund? Unseren Vorschlag zerlegen Sie, in Bayern aber wird das Gesetz von Ihrer Partei problemlos umgesetzt.
Ich habe ja noch gar nichts konkret zu Ihrem Gesetzentwurf gesagt.
Wissen Sie eigentlich, wie oft diese Regelung in Bayern schon zur Anwendung kam? Null Mal. Das kann natürlich an den überragenden Staatsregierungen in Bayern liegen; das sei gesagt.
Aber es stellt sich natürlich schon die Frage, ob man ein Gesetz macht, das nicht zur Anwendung kommt. Sie kennen ja vielleicht die Rechtslage. Dass es noch andere Rechtsgrundlagen gibt, ist umstritten. Das mag alles sein. Aber der Punkt ist: Warum führe ich ein Gesetz ein, das noch nie einen Anwendungsfall hatte und für das man außer Zustimmung zum schönen Schaufensterantrag nichts bekommt?
– Glauben Sie, dass die Gesetze in der jetzigen Lage keine abschreckende Wirkung hätten?
– Gut, Sie haben noch nie Verantwortung in der Politik übernehmen müssen. Aber man muss natürlich schon sagen, dass jeder Politiker durchaus in der Öffentlichkeit steht
und für all das haftet, was er tut.
Ich würde bitten, dass wir jetzt nicht in mehrfache Zwiegespräche kommen.
Danke, Herr Präsident.
Und ich würde den Redner bitten, mit seiner Rede fortzusetzen.
Also, lassen Sie mich noch mal feststellen: Die Fälle, die Sie aufführen, wären von Ihrem Gesetzentwurf nicht umfasst. Die grobe Fahrlässigkeit stünde nach den Gutachten und nach der Rechtswissenschaft auch gar nicht im Raum. Der Gesetzentwurf beschränkt sich also auf Symbolpolitik.
Und lassen Sie mich zu Ihrem Symbol noch was sagen. Wir leben bereits in einem Land, in dem bei vielen Beamten und Mitarbeitern der öffentlichen Hand eine diffuse Angst herrscht, für Fehlentscheidungen in Haftung genommen zu werden. Zurückhaltung, Entscheidungsunfreudigkeit und Verantwortungsdiffusion sind die Folge. Sie befeuern mit solchen Anträgen diese Ängste. Dabei sind solche Ängste unbegründet; denn obwohl es diese Regelungen im Staatshaftungsrecht an anderer Stelle gibt, ist die Zahl der Fälle, in denen es tatsächlich zu einem Regress kommt, verschwindend gering und auf krasse – meistens übrigens strafrechtliche – Ausnahmefälle beschränkt, die es ja auch hier geben könnte. Fast nie sind Entscheidungen dem Einzelnen zurechenbar oder erreichen die Schwelle der groben Fahrlässigkeit.
Ich will nicht, dass wir immer weniger Menschen haben, die Verantwortung übernehmen wollen – ob in Beamtenschaft, bei Bürgermeistern, Landräten oder in Regierungen. Ich will, dass wir Menschen haben, die bereit sind, Entscheidungen zu treffen, auch wenn der Ausgang dieser Entscheidungen nicht immer gewiss ist. Diese Koalition tritt an, ein Land zu schaffen, in dem nicht die Angst, etwas falsch zu machen, sondern die Freude am Tun wieder im Vordergrund steht.
Herzlichen Dank.