Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Deutsche Demokratische Republik
ist nicht Vergangenheit. 35 Jahre nach ihrer Verschmelzung mit dem westlichen Teilstaat ist unter dem Namen „Linke“ die Staatspartei der DDR Teil dieses Parlaments.
Und das ist nicht die einzige Weise, in der die DDR fortlebt. Der Antrag, den wir hier beraten, stammt nicht von der umbenannten SED, sondern von den Grünen. Die grüne Partei ist im Kern ein Kind der alten Bundesrepublik,
und dennoch scheint ihre Sehnsucht der DDR zu gelten.
Die DDR verstand sich ja ausdrücklich nicht als freiheitlicher Staat, der dem ganzen Volk gleichmäßig zu dienen und Raum für unterschiedliche Weltanschauungen und Werte seiner Bürger zu gewährleisten gehabt hätte. Sie, die DDR, brachte das in ihrer staatlichen Symbolik klar zum Ausdruck. Die Farben der nationalen Einheit, Schwarz-Rot-Gold, die das ganze deutsche Volk repräsentieren, dienten auf der Fahne der DDR nur als Hintergrund.
Im Vordergrund standen Hammer, Zirkel und Ährenkranz, die Symbole der Klassendiktatur, die in der Praxis dann die Herrschaft einer sozialistischen Bonzenklasse war.
Nun sollte man staatliche Symbolik nicht überhöhen, aber wichtig ist sie schon als sichtbares Zeichen des Selbstverständnisses eines Staates.
Nun lese ich den ersten Punkt des Antrages der Grünen. Sie wollen, dass der Deutsche Bundestag mit der sogenannten Regenbogenfahne beflaggt werden möge.
Die um sich greifende Praxis, vor und auf den Gebäuden staatlicher Institutionen, Parlamenten, Ministerien und neuerdings sogar Gerichten neben oder anstelle der Fahne der Republik die Fahnen spezieller Gruppierungen oder Weltanschauungen aufzuziehen, sendet ein klares Signal.
Es besagt: Dieser Staat ist nicht mehr der Staat aller seiner Bürger gleichermaßen. Es besagt: Dieser Staat ist besetzt. Insoweit klingt dabei vielleicht auch ein wenig die Erinnerung an die Hausbesetzerszene an, die ja ebenfalls zur DNS der grünen Partei gehört, gerade hier in Berlin.
Was will der Antrag noch? Geld will er. Geld für das, was die Grünen und andere die Zivilgesellschaft nennen und was doch nur ein immer enger gesponnenes Netzwerk von Vorfeld- und Tarnorganisationen ist, die das Volk meinungsmäßig auf Linie bringen und halten sollen.
Ein demokratischer Staat zeichnet sich dadurch aus, dass in ihm die Willensbildung von unten nach oben verläuft, von den Bürgern zum Staat. Dort, wo diese Richtung umgedreht wird, der Staat meinungsbildend und meinungslenkend auftritt, verliert er seinen demokratischen Charakter.
Wir sind in Deutschland schon viel zu weit gekommen auf diesem Weg. Die Grünen wollen ihn mit diesem Antrag weiter gehen.
Was noch wollen die Grünen? Meldestellen für sogenannte Hassverbrechen. Natürlich, keine DDR ohne institutionalisierte Denunziation. Wer nicht von sich aus den Sirenenklängen der staatlichen Zivilgesellschaft folgt, der muss halt etwas robuster auf die richtige Spur gesetzt werden. Ein Strafverfahren für Meinungsäußerungen mag da ein probates Mittel sein. Es muss ja nicht einmal zu einer Verurteilung führen, das Ermittlungsverfahren und die allfällige Hausdurchsuchung erfüllen den Zweck schon recht gut. Insofern ist es ganz passend, dass gerade gestern der Aktionstag des Bundeskriminalamtes öffentlich gepriesen und stolz die Zahl der Hausdurchsuchungen medial verkündet wurde.
Auch hier wollen die Grünen wohl noch eine Schippe repressiver Staatlichkeit drauflegen.
Ein letzter Punkt aus dem grünen Antrag, der beim Rechtspolitiker sofort die rote Warnleuchte auslöst: Das Grundgesetz ändern will man, die sexuelle Identität hineinschreiben und besonders schützen.
Das nun offenbart eine schon erschreckende Unbelehrbarkeit.
Das Ansinnen ist nicht neu. Der Bundestag und der Rechtsausschuss haben sich damit bereits mehrfach beschäftigt. Jedes Mal wird den Grünen erklärt, warum das keine gute Idee ist. Es würden mit dieser Formulierung auch solche Identitäten zum Schutzgut der Verfassung erklärt, die etwa das sexuelle Interesse an Kindern beinhalten.
Anschließend müsste bei der Auslegung der Verfassung jedes Mal aufs Neue argumentiert werden, dass das aber nicht gemeint sei,
und erforscht werden, ob nicht vielleicht die eine oder andere Form solcher Identität eben doch.
Solche Diskussionen braucht niemand. Das eröffnet eine gefährliche Hintertür in der Verfassung, die fest geschlossen bleiben sollte.
Von daher gilt wie meistens, wenn Grüne an die Verfassung Hand anlegen wollen: Finger weg vom Grundgesetz.
Vielen Dank.
Wann sich hier jemand hinsetzt und wann hier jemand redet oder nicht redet, entscheiden der Redner und das Präsidium. Das will ich an dieser Stelle sagen. Ich möchte den Zwischenruf jetzt auch nicht noch mal hören.
So, für die SPD-Fraktion Frau Carmen Wegge.