Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
„„Ich verstehe nicht, was Sie mit ‚Glocke‘ meinen“, sagte Alice. Goggelmoggel lächelte verächtlich. „Wie solltest du auch – ich muss es dir doch zuerst sagen. Ich meinte: ‚Wenn das kein einmalig schlagender Beweis ist!‘“ „Aber ‚Glocke‘ heißt doch gar nicht ‚einmalig schlagender Beweis‘“, wandte Alice ein. „Wenn ich ein Wort gebrauche“, sagte Goggelmoggel in recht hochmütigem Ton, „dann heißt es genau, was ich für richtig halte – nicht mehr und nicht weniger.““
„„Es fragt sich nur“, sagte Alice, „ob man Wörter einfach etwas anderes heißen lassen kann.“ „Es fragt sich nur“, sagte Goggelmoggel, „wer der Stärkere ist, weiter nichts.““
Sie haben diesen berühmten Dialog natürlich wiedererkannt. Alice trifft hinter den Spiegeln auf Goggelmoggel, das sprechende Ei, im Original „Humpty Dumpty“ genannt.
Was aber hat die Spiegelwelt, was Humpty Dumpty mit dem Gesetzentwurf zu tun, den wir hier beraten? Die Grünen wollen die Verfassung ändern. Sie wollen Worte hineinschreiben von der „sexuellen Identität“, die als ein verbotenes Merkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes eingefügt werden soll. Was aber diese Wörter eigentlich bedeuten sollen, das sagen uns die Grünen nicht.
Das dürfte Absicht sein. Und es ist gefährlich. Denn am Ende wird den Wörtern eine Bedeutung verordnet, und zwar durch das sprechende Ei unserer deutschen Spiegelwelt, das Verfassungsgericht.
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass die Verfassung vom Verfassungsgericht getreulich ausgelegt werde im Sinne dessen, was der Gesetzgeber gewollt hat. Tatsächlich ist es offizielle Doktrin, dass das Verfassungsgericht die Verfassung weiterentwickelt.
Es kann dabei dem beschlossenen Text Bedeutungen beilegen, an die der Verfassungsgesetzgeber nie gedacht hat und die er sogar rundheraus abgelehnt hätte. Manchmal erfindet das Verfassungsgericht dabei Dinge, die es gar nicht gibt,
wie etwa ein „drittes Geschlecht“ neben dem weiblichen und dem männlichen.
Was dieser Goggelmoggel mit den Wörtern „sexuelle Identität“ anstellen könnte, möchte ich nicht herausfinden.
Der Begriff in den Händen des Verfassungsgerichts wäre eine geladene und entsicherte Waffe, die auf das Herz der Realität selbst zielt.
Die Feststellung etwa, dass das sexuelle Interesse an Kindern eine „Identität“ begründet, die dann von der Verfassung geschützt wäre, bedarf keiner Überdehnung des Begriffs. Sie liegt vielmehr nahe.
Aber es muss nicht dieses krasse Beispiel sein. Wir haben während der Ampelregierung erlebt, wie die gewollte Realitätszerstörung Einzug in die Gesetzgebung hielt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz hat man,
ermuntert durch das Verfassungsgericht, die subjektive, auch die nur angebliche Selbstwahrnehmung einzelner Menschen zur allgemeinverbindlichen Wirklichkeit erklärt.
Mittlerweile darf man die Hoffnung haben, dass sich Realität und Rationalität durchsetzen und dieses verrückte Gesetz wieder aufgehoben wird.
Das kann ja der Bundestag ohne Weiteres tun. Verhindern kann es das Verfassungsgericht, indem es einfach erklärt, das Gesetz sei von der Verfassung gefordert. Das würde durch die von den Grünen gewollte Verfassungsänderung erleichtert. Es ist auch der mehr oder weniger offen erklärte Zweck der Sache, den Gesetzgeber daran zu hindern, ideologische Verirrungen wieder zu korrigieren.
Damit nicht genug. Wir erleben seit Jahren eine weltweite Epidemie sogenannter Geschlechtsdysphorie. Insbesondere junge Menschen wähnen sich im „falschen Körper“. Und in zu vielen Fällen finden sich Medizinleute, Schamanen,
die vorgeben, ein seelisches Unwohlsein zu heilen durch körperliche Eingriffe bis hin zu schwerwiegenden Verstümmelungen.
Auch hier gibt es eine Gegenbewegung. Aber es steht zu befürchten, dass Gesetzgeber oder Gerichte die Aufklärung über solche Missstände für illegal erklären wollen. Auch dazu würde die von den Grünen geforderte Verfassungsänderung einen Vorwand liefern.
Dass und warum wir als AfD diese Verfassungsänderung ablehnen, sollte deutlich geworden sein.
– Hören Sie doch mal auf! – Auch die CDU/CSU hier im Bundestag hat verlautbart, dass man dem Gesetzentwurf der Grünen nicht zustimmen werde. Allerdings gibt es – es wurde bereits erwähnt – einen identischen Antrag des Bundesrats, und dem haben mehrere Ministerpräsidenten der CDU zugestimmt.
Die CDU ist also ein unsicherer Kantonist, wo es um die Verteidigung der Verfassung und der Realität geht.
Sicherheit vor weiteren Angriffen auf die Verfassung gibt es erst, wenn die AfD so stark ist, dass wir diese Angriffe allein abwehren können.
Möge uns der Wähler diese Stärke geben.
Vielen Dank.