Vielen Dank, Herr Präsident. – Ja, schade, ich hätte gerne eine Frage an Herrn Moser gestellt. Aber Sie können ja gleich auf die Zwischenintervention von mir antworten.
Sie haben jetzt in Ihrer Rede hier viele Dinge gesagt. Sie haben sehr viel von Symbolpolitik gesprochen. Ich möchte jetzt sehr konkret zwei Dinge aufgreifen.
Ich bin jetzt schon eine ganze Weile in diesem Parlament, und ich bin sehr erstaunt darüber, dass Sie zum Beispiel den Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes als reine Symbolpolitik abtun.
Ich sage Ihnen und Ihrer Fraktion, dass die Sichtbarkeit der sexuellen Identität im Grundgesetz eine wesentliche Rolle spielt, um queere Menschen zu schützen.
Dass Sie das hier als Symbolpolitik abtun, wundert mich sehr. Vielleicht haben Sie in der Schule nicht aufgepasst –
– Sie brauchen sich nicht aufzuregen; denn wir haben die Diskussion hier oft miteinander geführt –, aber es ist so, dass zuletzt in den 90er-Jahren Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt wurde um die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die letzte Gruppe, die bisher nicht im Grundgesetz abgebildet wurde, wurde auch – Frau Kollegin Slawik hat es vorhin gesagt – vom Nationalsozialismus verfolgt, nämlich die queeren Menschen. Diese Diskussion haben wir miteinander schon lange geführt, auch mit Ihrer Fraktion. Es gab zu einer Grundgesetzänderung auch schon Bereitschaft, aber dafür braucht man eine Zweidrittelmehrheit.
Diese Bereitschaft vermissen wir von Ihrer Seite sehr. Von daher kann ich auch dem Kollegen Müller nur noch mal sagen: Wenn wir hier tatsächlich zueinanderkommen und miteinander das Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 3 ändern wollen, um die sexuelle Identität aufzunehmen, sprechen Sie uns doch bitte gerne an. Wir sind dazu immer bereit gewesen.
Ein zweiter Punkt – und das muss ich Herrn Moser jetzt noch einmal sagen –: Wenn Sie hier von Symbolpolitik sprechen, dann bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, was jeden Tag hier passiert und sich im Abstammungsrecht tatsächlich noch immer nicht wiederfindet.
Frau Kollegin Schauws, ich darf auch Sie auf die Redezeit hinweisen.
Ja, ein Satz noch, Herr Präsident. – Wenn lesbische Paare Kinder bekommen – gewollte Wunschkinder –, haben diese Kinder nach wie vor nicht von Anfang an zwei rechtliche Eltern, wie das bei jedem Heteropaar der Fall ist.
Das ist ein Verfassungsbruch – jeden Tag. Ich bitte Sie, das zu überdenken und mit uns diesen Antrag zu beschließen.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Moser.