Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin jetzt sechs Monate in diesem Hohen Haus, und ich bin jedes Mal wieder irritiert und verwundert, welche Reden man hier halten kann und darf: geschmacklos, anstandslos,
unangemessen und menschenunwürdig.
Warum es bittere Realität ist, dass Menschen in unserem Land aufgrund ihrer sexuellen Identität Opfer von Straftaten und Diskriminierung werden, haben wir heute eindrücklich gesehen. Die Zahl der Straftaten im Bereich „Sexuelle Orientierung und geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht:
1 785 Straftaten. Es gibt keinen Zweifel daran, dass jede einzelne dieser Straftaten zu viel ist,
und es gibt auch keinen Zweifel daran, dass die Straftaten mit aller Härte bekämpft werden müssen.
Zweifel habe ich aber daran, sehr geehrte Damen und Herren, dass eine Änderung des Grundgesetzes in Form der Ergänzung des Merkmals der sexuellen Identität an der Lage der Betroffenen tatsächlich etwas ändern könnte; denn sie genießen juristisch bereits den vollen Schutz unserer Verfassung. Landesministerin Josefine Paul aus Nordrhein-Westfalen sieht das bekanntlich anders. In ihrer Rede im Juli im Bundesrat sprach sie davon, dass für queere Menschen das verfassungsrechtliche Versprechen, nicht diskriminiert werden zu dürfen, nicht gelte. Diese Aussage ist juristisch schlichtweg falsch. Es gibt keine Schutzlücke im Grundgesetz. Unsere Verfassung schützt alle Menschen in diesem Land.
Wenn wir heute über eine Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes sprechen, dann lohnt sich ein Blick auf die Gesetzessystematik. Artikel 3 Absatz 1 regelt den allgemeinen Gleichheitssatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Welch erhabener Satz!
Dieser Satz verbietet jegliche Diskriminierung, auch aufgrund der sexuellen Identität. Artikel 3 Absatz 3, um den es heute explizit geht, beinhaltet das Diskriminierungsverbot aufgrund bestimmter Merkmale. Dieser Katalog ist mitnichten abschließend. Das kann er auch nicht sein, weil es vielfältigste Arten von Diskriminierung gibt. Diese Regelung ist aber auch deshalb nicht abschließend, weil alle Menschen bereits vollumfänglich über den allgemeinen Gleichheitssatz geschützt sind. Darüber hinaus ist die sexuelle Identität auch über das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz geschützt und schließlich auch über Artikel 1 des Grundgesetzes, der Menschenwürdegarantie. Genau aus diesen Gründen brauchen wir eben keine Grundgesetzänderung.
Eine Grundgesetzänderung, sehr geehrte Damen und Herren, ist nicht die Lösung für die Diskriminierung von Menschen. Denn nur weil etwas im Grundgesetz steht, ist es leider noch lange nicht in den Köpfen der Menschen. Das sehen wir doch in der Lebenswirklichkeit jeden Tag. In die Köpfe der Menschen bekommen wir es nur, wenn wir nicht müde werden, für Gleichberechtigung in all ihren Facetten einzutreten. Und das beginnt im Elternhaus, setzt sich in der Schule und im Berufsalltag fort und muss auch vom Staat vorgelebt werden. Deshalb ist es gut, dass wir über dieses Thema debattieren. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, unser Standpunkt als Union ist da total klar: Nulltoleranz für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität! Für alle Menschen muss der volle Schutz unseres Rechtsstaats gelten.
In der Vergangenheit haben wir bereits viel erreicht. Es waren Meilensteine wie zum Beispiel die gleichgeschlechtliche Ehe, einer der größten Meilensteine. Solch wichtige Entscheidungen bedürfen intensiver Beratungen im Parlament. Wenn wir dafür sogar die Verfassung ändern müssen, dann erst recht. Deshalb bedaure ich, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion der Grünen, dass Sie sich am Montag kurzfristig dazu entschieden haben, einen TOP auszutauschen und diesen TOP auf die Tagesordnung zu nehmen. Das wird weder dem Anliegen gerecht noch dem Wert unserer Verfassung.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in der Debatte ist Stefan Seidler.