Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD, den wir gerade beraten, kommt dem einen oder anderen sicher bekannt vor. Kein Wunder; denn die AfD hat diesen Antrag in nahezu identischer Form bereits im Oktober 2024 eingebracht. Heute also der zweite Versuch. Gleicher Inhalt, gleiche Stoßrichtung, gleiche Absicht: Spalten statt sinnvoll gestalten.
Umso wichtiger ist es, diesen Antrag nicht nur formal zurückzuweisen, sondern politisch einzuordnen. Da hilft bereits ein Blick in den zweiten Absatz des Antrages der AfD – ich zitiere –: „[…] viele wünschen sich ein besseres Leben oder wollen nicht zum Wehrdienst eingezogen werden.“ Dieser Blick auf die Menschen, die als Flüchtlinge eines brutalen Angriffskrieges mitten in Europa zu uns kommen, entlarvt die wahre Intention Ihres Antrages.
Zudem ist das grob falsch. Die meisten geflüchteten Ukrainer sind Frauen und Kinder.
Sie schreiben im Übrigen kein Wort darüber, warum diese Menschen eigentlich zu uns kommen und warum seinerzeit das Parlament die außergewöhnliche Regelung des Rechtskreiswechsels für ukrainische Kriegsflüchtlinge beschlossen hat.
Worum geht es konkret? Seit Juni 2022 erhalten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach SGB II oder SGB XII, also Bürgergeld oder Sozialhilfe. Diese Entscheidung wurde damals von der Ampel getroffen, aber von der CDU/CSU grundsätzlich mitgetragen. Warum? Weil es um schnelle Hilfe ging, um Integration von Anfang an und weil das SGB II – bei allen Schwächen – etablierte Instrumente zur Arbeitsmarktintegration bietet.
Sie stellen nun diesen Antrag, obwohl Sie wissen, dass die neue Bundesregierung das Thema bereits auf der Agenda hat.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht aus guten Gründen die Rückkehr zum Normalzustand für die Geflüchteten aus der Ukraine vor. Das steht im Koalitionsvertrag.
Und die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass es zukünftig erst einmal kein Bürgergeld bzw. keine Grundsicherung mehr für Neuankömmlinge aus der Ukraine geben wird. Stattdessen: Asylbewerberleistungen, gekoppelt mit einer Arbeitserlaubnis und einer zügigen Anerkennung von Berufsabschlüssen.
Worum geht es Ihnen also? Offensichtlich nicht um die Sache, sondern einmal mehr um die Schlagzeile. Bundesministerin Bärbel Bas hat gestern im Ausschuss für Arbeit und Soziales – da waren auch Sie anwesend – klargestellt, dass ihr Haus die Umsetzung nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages bereits auf dem Schirm hat. Die Ministerin hat zugleich darauf hingewiesen, dass hierbei „schnell gemacht“ im Zweifel „nicht gut gemacht“ ist.
Denn die Rückkehr zum AsylbLG ist verwaltungstechnisch und bezüglich einer verfassungskonformen Umsetzung sehr herausfordernd; insbesondere aber die gewünschte Arbeitsmarktintegration ist beim AsylbLG der Knackpunkt. Hier stehen dann nicht mehr die Instrumente der Arbeitsmarktintegration wie beim Bürgergeld zur Verfügung: Wer berät hier? Wer unterstützt hier? – Das ist das Problem, das man erst einmal lösen muss,
wenn man die Menschen aus der Ukraine tatsächlich vermehrt und nachhaltig in den Arbeitsmarkt bringen will.
Darüber muss man sich natürlich keine Sorgen machen, wenn man die Menschen eigentlich gar nicht in den Arbeitsmarkt bringen will, sondern wenn die schlichte und eigentliche Intention des Antragstellers ist, die Menschen zum Verlassen des Landes zu bewegen. Den Eindruck bekommt man, wenn man Ihren Antrag liest.
Unser Ziel als Koalition ist ein durchdachter rechtskonformer Kurswechsel mit besonderem Fokus auf Motivation zur und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Der Antrag der AfD hingegen ist einmal mehr ein populistischer Schnellschuss für das Schaufenster. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Der nächste Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Jan Feser. Auch für ihn ist es die erste Rede.