Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat wird die Frage immer wichtiger, inwiefern Nichtregierungsorganisationen, die staatlich gefördert werden, überhaupt politisch aktiv werden dürfen. Verletzen diese Organisationen ihre Neutralitätspflicht, sind diese in der Tat nicht mehr als verlängerte Arme von Parteien, und das kann und darf in Zukunft nicht mehr durch die Steuerkasse des Bundes finanziert werden.
Gerade im Vorfeld der letzten Bundestagswahl war es offensichtlich, wie teilweise staatlich finanzierte Organisationen ihre politische Neutralität – ich sage es mal diplomatisch – eben nicht gewahrt haben.
Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung, sei es für oder gegen eine Partei, ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar. Wer staatliche Förderung erhält, muss sich zur parteipolitischen Neutralität verpflichten. Es geht hier in der Tat nicht um Einschränkungen der Meinungsfreiheit, sondern um die Einhaltung klarer Spielregeln im Umgang mit öffentlichen Ressourcen.
Selbst der Europäische Rechnungshof hat kürzlich die mangelnde Transparenz bei der Vergabe von EU-Mitteln an NGOs beanstandet und fordert eine klarere Definition des NGO-Begriffs sowie eine bessere Kontrolle der Mittelverwendung. Es gibt auch häufig – auch das ist sehr interessant – Kritik an der mangelnden Transparenz bei der Mittelverwendung sogar innerhalb der NGOs selbst.
Doch längst nicht jede als gemeinnützig deklarierte Organisation ist mit klassischem Bürgerengagement gleichzusetzen. Gerade bei politisch agierenden NGOs, die in sehr sensiblen Bereichen tätig sind – in der Migration, in der Umweltpolitik, in Geschlechterfragen, in Schutz von Demokratie und Meinungsfreiheit –, verschwimmen teilweise immer wieder die Grenzen zwischen bürgerschaftlichem Engagement, das sehr lobenswert ist, staatlich geförderter Agenda und parteinaher Einflussnahme. Wer dort die politische Meinungsbildung prägt, müsste eigentlich unter besonders scharfer Kontrolle stehen. Das unterbleibt in vielen Fällen, und das muss in Zukunft unbedingt geändert werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es dabei um viel Geld geht, ist in der Tat ein offenes Geheimnis. Insgesamt wurden laut Europäischem Rechnungshof in den Jahren 2021 bis 2023 etwa 7,4 Milliarden Euro von der EU und den Mitgliedstaaten an NGOs vergeben, davon 4,8 Milliarden Euro von der EU-Kommission und 2,6 Milliarden Euro von den Mitgliedstaaten.
Um eine Einflussnahme des Staates zu verhindern, kennt das Parteienrecht beispielsweise in Deutschland extrem strenge Vorgaben für die staatliche Parteienfinanzierung – zu Recht. Doch bei der Finanzierung politisch agierender NGOs gibt es diese Klarheit nicht. Organisationen, die sich faktisch als Vorfeldorganisationen politischer Parteien gerieren, erhalten trotzdem öffentliche Mittel, sei es aus Bundesprogrammen wie „Demokratie leben!“ oder durch steuerliche Begünstigungen. Diese krasse Ungleichbehandlung ist meines Erachtens in Zukunft nicht mehr hinnehmbar, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Politische Parteien sind zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung verpflichtet und müssen daher ihre Einnahmen offenlegen – auch zu Recht. Anonyme Großspenden sind ebenso verboten wie finanzielle Unterstützung aus dem Ausland, und der Grund ist völlig klar: Die demokratische Souveränität soll vor externen Einflüssen geschützt werden. Für NGOs jedoch gelten solche Regeln nicht. Sie dürfen jederzeit Gelder aus dem In- und Ausland annehmen: von Regierungen, Unternehmen oder gar – auch nachgewiesen – dubiosen Stiftungen. Was bei Parteien ein Skandal oder eine Straftat wäre, ist bei NGOs eher täglich gelebte Praxis. Das ist kein Wording von mir. „Wer politischen Einfluss mit fremdem Geld nehmen will, muss nur eine NGO gründen“, hat erst kürzlich Anja Stürzl in der „Welt“ trefflich beschrieben. Und das geht überhaupt nicht.
Lassen Sie mich abschließend zusammenfassen: Jeder, der sich in politischer Meinungsbildung betätigt, sollte den gleichen Transparenzregeln unterworfen sein, wie sie für politische Parteien gelten. Der vorliegende Antrag der AfD ist zu dieser Problemlösung zwar völlig untauglich, weil er generalisiert. Aber wer wirklich unabhängig von politischer und staatlicher Einflussnahme sein will, –
Herr Kollege.
– kann und darf eigentlich nicht den Anspruch erheben, vom Staat finanziert zu werden.
Herzliches „Vergelts Gott!“ fürs Zuhören.