Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wie schon angesprochen: Der Verbraucherschutz ist zurück. Er ist nicht nur zurück in der Bundespolitik – da war die letzten dreieinhalb Jahre nicht viel von ihm zu hören –, sondern er ist auch da zurück, wo er aus unserer Sicht hingehört: im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Verbraucherschutz – wir haben auch darüber gesprochen – ist tatsächlich kein Nischenthema. Er ist aus unserer Sicht auch kein Thema, das sich für ideologiegetriebene Politik eignet. Er ist ein Thema, das jedem jeden Tag begegnet. Wir sind alle täglich bei fast allem, was wir tun, Verbraucher. Es geht daher auch gar nicht darum, die Unternehmen oder die einzelnen Wettbewerber an den Pranger zu stellen, mit den Fingern auf sie zu zeigen. Nein, es geht darum, dass wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Seiten schaffen, wovon am Ende auch alle profitieren.
Ich weiß aus Erfahrung heraus – auch aus rechtsanwaltlicher Tätigkeit –, dass die Unternehmerschaft vielfach ein großes Interesse daran hat, dass es bei uns ein Verbraucherschutzniveau gibt, das jenes anderer Länder übersteigt, weil das ein klarer Wettbewerbsvorteil ist und weil es ein Qualitätsmerkmal für deutsche Unternehmen darstellt. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Thema in dieser Legislaturperiode weiter voranbringen.
Wir haben uns einiges vorgenommen, um das Leben für Verbraucher besser und einfacher zu gestalten. Zunächst erreicht uns aber gleich am Anfang der Legislaturperiode ein Thema, das auf europäischer Ebene entschieden wird, nämlich die EU-Fluggastrechteverordnung. Das hat weitreichende Konsequenzen für alle Bürgerinnen und Bürger. Das war so kurz vor der Sommerpause nicht der beste Aufschlag, den die Europäische Union da vorgenommen hat.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, die Durchsetzung von Entschädigungen zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Der Reformvorschlag enthält auch ein paar sinnvolle Punkte, wie zum Beispiel ein einheitliches Beschwerdesystem oder Verbesserungen beim Erstattungsverfahren. Aber auch und vor allem wegen der klaren EuGH-Rechtsprechung zu Verspätungen und Entschädigungen müssen Verbraucher weiter darauf vertrauen können, dass sie bei Flugverspätungen Schutz und auch eine Entschädigung bekommen.
Der EU-Plan sah anfangs eine neue Staffelung der Entschädigung vor: frühstens ab fünf statt bisher drei Stunden Verspätung, neu gestaffelte Entschädigungssummen. Geeinigt hat man sich nun auf eine Vier-Stunden-Regel für Distanzen bis 3 500 Kilometer und eine andere für darüber hinausgehende Distanzen. Das ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Entscheidend für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist jetzt das weitere Verfahren. Wir hoffen, dass sich die beiden beteiligten Häuser, die da Einfluss genommen haben – Verkehrs- und Justizministerium –, weiterhin für die Verbraucherinteressen einsetzen. Wir bedanken uns sehr, dass das bisher auch passiert ist.
Aber auch national können wir eigene Dinge voranbringen. Sie stehen auch im Koalitionsvertrag. Wir haben vereinbart, dass die Geltendmachung von Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen digital über weitestgehend vorausgefüllte Formulare erfolgen soll, sofern die relevanten Daten vorliegen. In einfach gelagerten Fällen, bei Erstattung von Ticketpreisen, aber eben auch bei Entschädigungen, soll die Auszahlung automatisiert erfolgen. Das erspart den Verbrauchern, den Unternehmen viel Aufwand und Kosten und kann am Ende unsere Gerichte von Zehntausenden Verfahren entlasten. Das ist ganz entscheidend. Ein kleines Beispiel: Am Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für den Flughafen BER zuständig ist, entfallen 90 Prozent der Zivilklagen auf Fluggastrechteverfahren. Ich glaube, da müssen wir ganz dringend ran.
Ein weiteres Thema, das in der Vergangenheit schon sehr viel Unmut erzeugt hat, ist der Ticketzweitmarkt. Das kennt vielleicht jeder, der eine Kultur- oder Sportveranstaltung besuchen wollte und versucht hat, noch irgendwelche Tickets zu bekommen. Dort gibt es Intransparenz und Betrugspraktiken; das kennen wir vielleicht alle. Auch das muss stärker in den Fokus gelangen.
Das lässt sich möglicherweise – das muss man diskutieren – über Preisobergrenzen, über Preis- und Verkäufertransparenz, über ein Meldesystem und über eine Pflicht zur Entfernung von Falschangaben angehen. Es gibt dort viele Probleme; wir haben uns vorgenommen, das anzugehen. Da werden wir in der Wahlperiode noch Arbeit investieren müssen.
Zuletzt ein Thema, das uns auch über die letzte Verbraucherschutzministerkonferenz erreicht hat und zu dem wir auch viele Zuschriften bekommen haben. Auf Antrag von Hessen wurde bei der letzten Konferenz thematisiert: Wie schützen wir unsere Verbraucher vor der Retourenfalle? So was Ähnliches haben wir schon gehört. Hier braucht es auf den Onlineplattformen klare und verpflichtende Informationen über Händlerstandorte, Rücksendebedingungen und Zollgebühren. Oftmals kriegen die Verbraucher – durch bewusste Täuschung, muss man sagen – gar nicht mit, dass der Anbieter nicht auf dem Gebiet der EU ansässig ist, und werden dann mit sehr hohen Retourenkosten konfrontiert. Es wäre wünschenswert, wenn wir hierzu auf EU-Ebene eine Debatte anstoßen könnten; denn die Verbraucher sollten nicht mehr in diese Falle tappen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Verbraucherschutz haben wir uns einiges vorgenommen. Machen wir es die nächsten vier Jahre!
Vielen Dank.
Der nächste Redner in der Debatte: für die AfD-Fraktion Knuth Meyer-Soltau. Es ist seine erste Rede.