Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die allererste hier von mir in diesem Plenum gehaltene Rede stand unter dem Credo: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. – Bei Anblick Ihres Antrages muss ich zwangsläufig noch ein weiteres Zitat dazusetzen; dieses lautet: Gut gemeint bedeutet noch lange nicht gut gemacht.
Meine Damen und Herrinnen von den Grüninnen, Sie kommen hier mit einem Antrag um die Ecke, der sich zunächst in nichts anderem als worthülsenartigen Floskeln erschöpft und damit eigentlich nichts aussagt,
der des Weiteren auf Annahmen und Voraussetzungen beruht, die bestenfalls nicht belegt oder gar nicht gegeben sind, der zudem nicht frei von Widersprüchen ist und letztlich Forderungen enthält, durch die das eigentliche Problem schlicht und ergreifend nur kaschiert wird.
Was Ersteres angeht: Es ist nun mal leider nicht viel damit gewonnen, wenn Sie erst davon herumschwadronieren, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen solle irgendwie „konsequent“ geschützt, ausgebaut und „ein echtes Teilhaberecht“ geschaffen werden, wenn sich die anschließende Maßnahmenaufzählung in nichts anderem erschöpft als weiteren Worthülsen oder einer Aufzählung bereits normierter Maßnahmen. Da darf man am Ende des Tages erraten, womit schließlich der konsequente Schutz, der Ausbau, das vermeintlich Echte am Teilhaberecht erreicht werden soll.
Nichts anderes gilt hinsichtlich solcher schwerst aussagekräftiger Geistesergüsse wie einer irgendwie zu erreichenden Stärkung, Vereinfachung oder Weiterentwicklung oder das Vorantreiben „strukturelle[r] Entlastungen der kommunalen Sozialaufgaben als Teil einer Gesamtentlastung“. Aha, jetzt sind wir ja alle schlauer, nicht? Tut mir leid, aber eine gelungene Antragsformulierung sieht ein bisschen anders aus.
Des Weiteren: Laut Ihrer Antragsbegründung stützen Sie diesen Antrag auf folgende Befürchtungen – ich zitiere wörtlich –:
„Bundeskanzler Merz kündigte beim Deutschen Kommunalkongress eine ‚umfassende Ausgabenüberprüfung‘ an und im Koalitionsvertrag sind ‚Pauschalierungen‘ geplant. All das zielt auf eine Reinstitutionalisierung und Kosteneinsparung zu Lasten von Leistungsberechtigten ab.“
Meine Frage an der Stelle: Woher wollen Sie das überhaupt wissen? Bitte nicht falsch verstehen: Auch ich habe in meiner vorletzten Rede massive Kritik an des Kanzlers Äußerung über die Kostensteigerungen für Menschen mit Behinderung geäußert, ganz einfach, weil die Äußerungen gegenüber der falschen Personengruppe angebracht wurden und weil sie sozial ungerecht sind. Dahinter stehe ich nach wie vor.
Aber, meine lieben Grünen,
es ist nicht gerade Ausdruck einer besonderen Finesse, wenn das lediglich Vermutete als das tatsächlich bereits in Stein Gemeißelte dargestellt wird. Und es zeugt auch nicht gerade von Wissenschaftlichkeit, wenn die Behauptung „Ausgabenüberprüfung und Pauschalierung ist gleich Kosteneinsparung zulasten der Leistungsberechtigten“ zwar plakativ herausgehauen wird, aber im Übrigen mit keinem Beleg untermauert wird.
Dies gilt erst recht, wenn – da halte ich es mit Herrn Oellers – Ausgabenüberprüfung und Pauschalierung auch mit einer Rationalisierung einhergehen können, durch die letztlich finanzielle Kapazitäten zugunsten der Betroffenen freigesetzt werden können.
Meine Damen und Herren, machen wir uns doch mal ehrlich: Wenn wir uns anschauen, mit welcher Vehemenz unser Kanzler der zweiten Wahl im letzten Dreivierteljahr Ankündigungen getroffen hat, die er im selben Atemzug wieder revidiert hat, können wir, glaube ich, einer Ankündigung irgendwelcher Einsparungen sehr gelassen entgegensehen.
Darüber hinaus entbehrt es auch nicht einer gewissen Widersprüchlichkeit, wenn Sie sich einerseits über Pauschalierung und Ausgabenüberprüfungen als Maßnahmen der Rationalisierung mokieren und dann andererseits Vereinfachungen und strukturelle Entlastungen fordern, die logischerweise auch genau das mitumfassen. Also entscheiden Sie sich, was Sie eigentlich wollen.
Die von Ihnen geforderte Reform der Finanzierungssystematik setzt dem Ganzen wirklich die Krone auf. Natürlich: Wir alle wünschen uns, dass die Maßnahmen des BTHG auskömmlich finanziert werden. Richtig ist natürlich auch, dass sich der Bund im Sinne einer Veranlassungskonnexität an diesen Kosten zu beteiligen hat; denn das Finanzierungsdefizit im BTHG ist halt nun mal auch im besonderen Maße der Nichteinhaltung dieser Konnexität geschuldet.
Aber, meine Damen und Herren, wir können nicht das eine sagen und das andere nicht. Das andere ist nun mal, dass die Gelder, die für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erforderlich wären, schlichtweg nicht mehr vorhanden sind. Warum sind sie nicht mehr vorhanden? Ganz einfach: Weil die Kosten der Unterbringung von Asylsuchenden die Städte und Landkreise vielfach über den Rand ihres finanziellen Zenits gebracht haben,
allein in meinem Landkreis 130 Millionen Euro.
Damit können die Städte und Landkreise die zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eigens zu erbringenden Leistungen finanziell nicht mehr stemmen und die Verbandsumlage, aus der die Leistungen des BTHG finanziert werden, nicht mehr finanzieren. Kurzum: Die erforderlichen Gelder sind nicht mehr da, weil sie für eine unkontrollierte Massenmigration aufgewendet worden sind, die Sie mit verschuldet haben.
Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Sie zwar einerseits richtigerweise Geld für Menschen mit Behinderung ausgeben möchten, welches Sie aber unrichtigerweise für Heerscharen an Asylmigranten zum Fenster rausgeschmissen haben. Und das lassen wir Ihnen so nicht durchgehen.
Nicht zuletzt – auch das gehört zur Wahrheit, die Sie wahrscheinlich nicht hören wollen –: Die erforderlichen Gelder sind auch deswegen nicht mehr vorhanden, weil die hierzu erforderlichen Steuern und Sozialabgaben infolge einer Zerstörung der deutschen Wirtschaft nicht mehr erzielt werden, die Sie über Ihre Wirtschafts- und Energiepolitik vorangetrieben haben. Firma Bosch lässt grüßen.
Insofern fordern Sie jetzt hier eine Politik der Finanzierung, die Sie durch Ihre eigene Politik verunmöglicht haben. Schönen Dank auch dafür.
Zum Glück kann ich sagen, dass ich aus einem Bundesland stamme, in dem man die Grünen eben wegen dieser Bigotterie bei ihrer sozialen Haltung aus dem Landeswohlfahrtsverband rausgeschmissen hat – zu Recht.
Meine Damen und Herren, die Belange von Menschen mit Behinderung sind wichtig,
zu wichtig, als dass man sie mit handwerklich schlecht gemachten Schaufensteranträgen abspeisen sollte, die bestenfalls Ihrer Selbstprofilierung dienen, aber nicht den Menschen mit Behinderung in diesem Land. Die haben wahrlich was Besseres verdient als so etwas.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Heike Heubach für die SPD-Fraktion.