Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem möchte ich dem Antrag der Grünen zunächst ausdrücklich zustimmen: Das BTHG war eine weitreichende Verbesserung für Menschen mit Behinderungen. Man ist damit weggegangen von dem damaligen Fürsorgedenken hin zu einer Politik des Ermöglichens und der Teilhabe.
Jetzt kommt aber das Aber: Die Umsetzung des BTHGs läuft nicht rund – das ist keine neue Erkenntnis –, und es steigt die Vehemenz, mit der nicht nur die Kommunen, sondern auch die Leistungserbringer Alarmsignale aussenden. Zu den Herausforderungen zählen insbesondere die Sachkostensteigerungen, starke Anstiege der Fallzahlen bei der Assistenz, insbesondere bei der Schulbegleitung, die längere Dauer des Bezugs von Leistungen, aber vor allem auch die höheren Verwaltungs- und Bürokratiekosten.
Kollegin Rüffer, Sie haben eben den Bundeskanzler zitiert. Dabei haben Sie in meinen Augen zwei entscheidende Aussagen nicht mit zitiert: Am Anfang und am Ende des gesamten Passus hat er hervorgehoben, wie wichtig der Sozialstaat ist, dass Deutschland ein Sozialstaat bleibt und dass jeder, der Leistungen benötigt, auch diese Leistungen bekommen soll.
Das Zweite ist – hier möchte ich den Bundeskanzler zitieren: Wir müssen „gemeinsam nach Wegen suchen, wie den zu Recht Bedürftigen genauso Rechnung getragen wird wie der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte“. Zitat Ende.
Und genau darum ging es Bundeskanzler Friedrich Merz, als er damals diese Aussage gemacht hat, also um eine Ausgabenüberprüfung. Darum geht es uns auch im Koalitionsvertrag, wenn wir den Begriff der Pauschalierungen verwenden. Es geht dabei nicht darum, Leistungen abzubauen, sondern darum, langfristig Leistungen sicherzustellen.
Wer diese Tatsachen verdreht, der handelt ganz sicher nicht im Interesse der Menschen mit Behinderungen.
Sie wollen die Ausgabenbelastungen mit den Vorschlägen in Ihrem Antrag schlicht noch weiter in die Höhe treiben, auf Kosten vor allem der Kommunen. Wir hingegen wollen das Geld gezielter einsetzen und damit einen tatsächlichen Unterschied machen. Dazu können aus meiner Sicht folgende Aspekte gehören:
Der erste Punkt ist, die Bürokratie im Bundesteilhabegesetz deutlich zurückzufahren. Das spart Geld ein in der Verwaltung – da, wo es eigentlich nicht ausgegeben werden muss – und wird auch dazu führen, dass wir Leistungen nicht kürzen müssen.
Auch die Verbesserung insbesondere bezüglich der Kooperation der Rehaträger durch einen federführenden Träger, sodass Leistungen endlich aus einer Hand gezahlt werden können, würde für die Betroffenen eine deutliche Vereinfachung bringen.
Eine praktikablere bundeseinheitlichere Gestaltung des Bedarfsermittlungsverfahrens ist der nächste Punkt.
Dann geht es aber auch um die Beibehaltung des Grundsatzes, dass eine Leistung nicht davon abhängt, ob jemand allein, in einer Wohngemeinschaft oder in einer stationären besonderen Wohnform lebt. Ein Zurückfahren dieser besonderen Wohnformen, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, würde dem von Ihnen betonten Wunsch- und Wahlrecht nämlich gerade widersprechen.
Letztlich muss es unsere Aufgabe sein, zweierlei zu erfüllen: erstens die absolut berechtigten Ansprüche von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, zweitens aber auch die öffentlichen Haushalte so aufzustellen, dass diese Leistungen langfristig finanzierbar bleiben. Weniger Ineffizienz und dafür mehr Teilhabe, das ist verantwortungsvolle Politik im Sinne von Menschen mit Behinderungen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Jan Feser für die AfD-Fraktion.