Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an den Bundesminister der Verteidigung. Sehr geehrter Herr Minister, stellen Sie sich bitte Folgendes vor: Ein Soldat erscheint morgens nicht zum Dienst. Dann hat das in der Regel zwei Gründe: a) Er hat verschlafen, oder b) auf dem Weg zur Dienststelle ist ihm etwas passiert. Sie haben ja den Spieß in der Einheit, der diesen Mann anrufen will. Doch der hat jetzt ein Problem: das Bundesdatenschutzgesetz. Denn wenn er ihn auf seiner privaten Nummer anrufen will, müsste er nach dem Gesetz vorher eine zweiseitige freiwillige Einverständniserklärung einholen, damit er ihn überhaupt anrufen darf. Da sehen wir: Das Bundesdatenschutzgesetz ist wenig realitätsnah und wenig truppennah.
Sie reden ja von Entbürokratisierung und davon, dass hier was passieren muss. Und deshalb ganz konkret meine Frage: Werden wir von der Bundesregierung in den nächsten zwei Jahren eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes erleben, welche die Streitkräfte von solchen unsinnigen Regelungen ausnimmt, so wie es auch das europäische Recht durchaus zulässt und andere Nationen bereits handhaben?