Herr Kollege, Sie wissen genau, dass ich im Bereich der Selbstverwaltung keine Maßnahmen ergreifen kann. Deswegen sollte man hier auch nicht den Eindruck erwecken, dass dazu eine Möglichkeit bestehen würde.
Aus unserer Sicht ist es nicht erforderlich – darüber haben wir uns schön öfter ausgetauscht –, die Leistungsgruppen, die Sie in den Blick genommen haben, extra auszuweisen. Vielmehr kann die Versorgung durch andere Leistungsgruppen abgedeckt werden. Man sollte den Bürgerinnen und Bürgern keine Angst machen und nicht permanent sagen: Wenn es diese oder jene Leistungsgruppe nicht gibt, kann eine Versorgung in dem Bereich nicht stattfinden. – Sie waren ja auch beteiligt an der Erstellung der Reform in der letzten Legislaturperiode, –
Kommen Sie bitte zum Ende.
– und da ist auch schon ausführlich darüber gesprochen worden. Leistungsgruppen sind ja nie ein Endprodukt. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das immer wieder neu bewertet wird, und darauf zählen wir schon lange.
Frau Ministerin!
Aber Sorgen hervorrufen sollten wir bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht.
Vielen Dank. – Ich werde jetzt noch eine Hauptfrage zulassen. Für die SPD-Fraktion fragt Marja-Liisa Völlers.