Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was haben eine Landtagsfraktion der Grünen in Sachsen-Anhalt und die Leistungsträger der mittelständischen Wirtschaft gemein? Man könnte meinen: absolut nichts. Aber das stimmt so nicht ganz. Denn beide Gruppen sind gleichermaßen in den vergangenen zwölf Monaten Opfer eines Sicherheitsvorfalls geworden, der auf einen Cyberangriff zurückgeht. Auf der Website „dsgvo-portal.de“ kann man beinahe täglich die bekannt gewordenen Angriffe nachvollziehen.
Bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern drangen Hacker im Juni in einen zentralen Server ein, welcher 3 500 Diensthandys der Beamten verwaltet. Alle Geräte mussten abgeschaltet werden, weil die Angreifer Zugriff auf sensible Daten hatten. Die Polizei war gezwungen, zur Funktechnik zurückzukehren. Der materielle Schaden liegt bei 3,5 Millionen Euro.
Auf dem Nachrichtenportal Nius
änderten Hacker alle Überschriften in Verknüpfungen um. Diese Verknüpfungen führten zu Dateien mit personenbezogenen Daten von Abonnenten und waren offen einsehbar.
In Norwegen griffen Unbekannte in diesem Jahr gezielt auf die Kontrollsysteme eines Staudamms zu. Mehrere Stunden lang wurden sämtliche Schleusen geöffnet, was zu einem maximalen Wasserabfluss führte.
Der größte Adressatenkreis aber – und das muss eine vorausschauende Politik betonen – sind kleine und mittlere Unternehmen der Privatwirtschaft. Egal ob Bäckermeister, Bauhandwerker oder Rechtsanwaltskanzleien: Cyberangriffe treffen wirklich jede Branche.
Und auch bei der Auswahl der Mittel gehen Internetkriminelle vielseitig vor. Das BKA meldet zwar einen Rückgang beim Einsatz von Ransomware, bei dem Angreifer die Netzwerke von Firmen oder Behörden verschlüsseln, um Geld für die dann folgende Freigabe zu erpressen; dafür nahmen aber Phishingangriffe zu. Täter greifen nach wie vor sensible Daten wie Passwörter und Kontodaten ab, indem sie gefälschte E-Mails verschicken oder getürkte Webseiten betreiben. Ein großes Problem bleiben auch DDoS-Angriffe, bei denen ein Server oder ein Netzwerk zielgerichtet mit einer übergroßen Menge an Datenverkehr überflutet wird, damit reguläre Nutzer keinen Zugriff mehr haben.
Deshalb ist es unausweichlich, dass der Deutsche Bundestag gesetzliche Mindeststandards für den Schutz des Cyberraums auf den Weg bringt. Leider führt die Implementierung von Mindestsicherheitsstandards in Unternehmen zu höheren Kosten und zu mehr Bürokratie. Das kann man nicht leugnen. Aber wer diese Mindeststandards in Behörden und Unternehmen ablehnt, der muss sich fragen, ob ihm das Risiko einer Insolvenz seines Unternehmens wirklich lieber ist.
Auf der heutigen Tagesordnung ist die erste Beratung dieses Umsetzungsgesetzes angekündigt. Tatsächlich haben wir ein ganz ähnliches Gesetz, um nicht zu sagen: dasselbe Gesetz, welches jetzt aktualisiert wurde, das erste Mal im Oktober des vergangenen Jahres beraten. Mit dem Kollaps der Ampelkoalition ist jenes Gesetz im Nirvana der Ausschussberatungen verschwunden und nicht verabschiedet worden. Der Nebeneffekt ist, dass Unternehmen jetzt ein Jahr länger Zeit hatten, sich auf die notwendige Registrierung vorzubereiten. Und das muss ja nicht schlecht sein.
Inhaltlich begrüße ich nach wie vor, dass deutsche Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern vom Bürokratieaufwuchs verschont bleiben. Aber auch diese Unternehmen sollten die IT-Sicherheit ihrer Netzwerke ernst nehmen. Für die AfD hat die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität. Das gilt insbesondere für den digitalen Raum. Darum werden wir diesem Gesetz aller Voraussicht nach zustimmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Johannes Schätzl spricht als Nächster für die SPD-Fraktion.