Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang zur Justiz gehört zum Kern unseres Rechtsstaates. Er muss im Alltag der Menschen spürbar sein. Wer sein Recht durchsetzen will, darf dabei nicht an Hürden scheitern, schon gar nicht an unnötiger Bürokratie oder veralteter Technik. Die Digitalisierung bietet eine große Chance, den Weg zur Justiz einfacher, schneller und bürgerfreundlicher zu gestalten, so wie es für die Menschen in vielen anderen Lebensbereichen bereits Realität ist.
Mit diesem Gesetzentwurf legen wir den Grundstein für ein Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen für ein Reallabor, das neue digitale Verfahren in realen Streitfällen erprobt.
Worum geht es konkret? Anwendbar ist das Gesetz auf einfache zivilgerichtliche Streitigkeiten vor den Amtsgerichten. Es geht um Zahlungsforderungen, die oft nicht eingeklagt werden, weil der Weg zu kompliziert erscheint. Genau hier setzen wir an: mit nutzerfreundlichen Eingabeplattformen, mit einer strukturierten Erfassung des Prozessstoffs und mit einer digitalen Kommunikationsplattform für Gerichte, Parteien und Anwälte. Unser Ziel ist klar: Es geht um ein schnelleres, ressourcenschonendes und für die Bürger verständliches Verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist der Startschuss für eine digitalere Ziviljustiz. Aber er ist eben nur der Anfang. Unser Anspruch muss sein, dass zentrale Elemente des Onlineverfahrens schnell flächendeckend eingeführt werden, nicht erst nach zehn Jahren. Wir brauchen ein echtes, nutzbares Justizportal. Wir brauchen strukturierte elektronische Verfahren, Cloud-Kommunikation und den flächendeckenden Einsatz von Videokonferenztechnik – dort, wo es sachgerecht ist.
Selbstverständlich werden wir die Prozessordnungen entsprechend anpassen müssen, damit die Verfahrensrechte auch in der digitalen Welt wirken. Wir stehen aber nicht allein mit unseren Bemühungen. Die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ hat Anfang dieses Jahres wertvolle Impulse geliefert. In Bayern und Niedersachsen wurde die Idee eines digitalen Basisdokuments, in dem der Parteivortrag und die gerichtlichen Hinweise gebündelt werden, bereits erfolgreich erprobt. Das zeigt uns: Es geht, und es funktioniert auch.
Es liegt an uns, die Justiz strukturell zu modernisieren für mehr Effizienz, mehr Transparenz und mehr Bürgernähe. Lassen Sie uns diese Chance nutzen, damit auch die Justiz in der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt!
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Herzlichen Dank.
Ich darf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Dr. Till Steffen aufrufen.