Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schlagen heute nicht bloß ein neues Kapitel, sondern wir schlagen ein neues Buch bei der Digitalisierung unserer Justiz auf. Das Onlineverfahren im neuen Buch 12 der Zivilprozessordnung wird den Zugang zum Recht vereinfachen. Es wird die Arbeit von Anwälten, Richtern und Justizbeschäftigten erleichtern und die Verfahren effizienter gestalten. Das spart Bürgern, Unternehmen, Anwälten und Justiz Zeit, Geld und Mühen.
Das Onlineverfahren kann damit gleich in mehrerer Hinsicht eine Blaupause sein, und es muss auch eine Blaupause sein. Erstens kann es eine Blaupause für die Modernisierung des Zivilprozesses sein: Klagen per Klick statt per Fax, Eingabe von Daten statt Dokumenten, Kommunikation über Plattformen statt Postfächer und mehr Struktur statt Schriftsatzwirrwarr. Das braucht es auch über das Onlineverfahren hinaus im Zivilprozess.
Als Koalition werden wir deshalb ein Bundesjustizportal mit Verfahrensplattform, die bundeseinheitliche Justiz-Cloud, frühzeitige Verfahrenskonferenzen und Vorgaben zur richterlichen Verfahrensstrukturierung im ganzen Zivilprozess einführen. Wir als Koalition gehen damit den eingeschlagenen Weg zum Zivilprozess der Zukunft konsequent weiter.
Zweitens kann das Onlineverfahren auch Blaupause für andere Verfahren und Gerichte sein. Onlineverfahren brauchen wir nicht nur an den Amtsgerichten. Mehr „online“ brauchen wir auch bei der Vollstreckung von Urteilen. Deswegen werden wir als Koalition das Vollstreckungsregister einführen – keine Sorge, lieber Herr Kollege Steffen. Und mehr „online“, das muss auch über Klagen am Amtsgericht hinausgehen. Deshalb werden wir uns im weiteren Verfahren genau anschauen, ob Onlineverfahren auch im einstweiligen Rechtsschutz, in Rechtsmittelverfahren und beispielsweise an den Arbeitsgerichten Sinn machen.
Drittens kann das Onlineverfahren auch eine Blaupause für eine moderne und innovative Justiz sein.
Dieses Gesetz geht neue Wege. Es schafft Frei- und Testräume in den Gerichten. Es ermöglicht die Erprobung neuer Technologien im laufenden Betrieb, und es hebt damit das Potenzial für Innovationen in der Justiz. Auch diesen Weg wollen wir als Koalition konsequent weitergehen. Wir wollen die Gestaltungsmöglichkeiten in der Justiz über das Onlineverfahren hinaus durch weitere Öffnungs- und Experimentierklauseln stärken: bei der Gerichtsorganisation, bei der Digitalisierung und bei den gerichtlichen Zuständigkeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf fängt etwas richtig Gutes an. Sorgen wir dafür, dass daraus im parlamentarischen Verfahren etwas noch Besseres wird! Machen wir aus diesem neuen Buch einen echten Bestseller für die Justiz und ihre Digitalisierung!