Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick sehr technisch erscheint, tatsächlich aber ein wichtiger Schritt für den Zugang zum Recht und damit für unsere Demokratie ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage dafür, dass Bürgerinnen und Bürger in Zukunft einfache zivilrechtliche Ansprüche, etwa aus Kaufverträgen oder Mietangelegenheiten, schnell, unkompliziert und digital vor Gericht geltend machen können.
Warum ist das notwendig? Weil wir feststellen, dass viele Menschen von ihren Rechten keinen Gebrauch machen. Das hat verschiedene Gründe: Gerichtsverfahren gelten oft als kompliziert, zu langwierig und zu teuer. Gerade bei niedrigen Streitwerten wird deshalb oft verzichtet, obwohl ein berechtigter Anspruch besteht. Das darf uns als Rechtsstaat nicht gleichgültig sein.
Deshalb brauchen wir ein niederschwelliges, modernes Verfahren, das dem Alltag der Menschen gerecht wird.
Meine Damen und Herren, was haben wir genau vor? Wir ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern, bei niedrigen Streitwerten einfach online Klage zu erheben, quasi vom Sofa aus. Wir schaffen einen modernen und barrierefreien Zugang zur Justiz: niederschwellig und verständlich. Wir entlasten die Bürgerinnen und Bürger finanziell durch wegfallende Porto- und Papierkosten. Wir eröffnen die Möglichkeit, Verfahren per Video oder ohne mündliche Verhandlung abzuwickeln, wo es die Praxis entsprechend zulässt. Wir machen kleinere Klagen attraktiver durch ermäßigte Gerichtsgebühren.
Wir verbessern – das ist ganz wichtig – die Kommunikation zwischen Gerichten und Bürgerinnen und Bürgern mit dem neuen digitalen Justizpostfach, das Transparenz und direkten Austausch ermöglicht. Damit schaffen wir weniger Bürokratie, mehr Effizienz, besseren Zugang zum Recht, gerade für Verbraucherinnen und Verbraucher, für kleine Unternehmen, für Menschen, die nicht in der Großstadt mal eben neben dem Amtsgericht wohnen.
Meine Damen und Herren, wir wissen, so ein neues Verfahren muss sorgfältig entwickelt und erprobt werden; das ist eben schon angesprochen worden. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf auch ein Erprobungsgesetz. Die Justiz wird den Raum bekommen, in einem kontrollierten Rahmen zu testen, wie ein solches Verfahren in der Praxis funktioniert: mit wissenschaftlicher Begleitung, mit klaren Kriterien, mit Auswertung und Weiterentwicklung. Und was die Zeit angeht – die Kolleginnen und Kollegen haben es schon angesprochen –, da werden wir uns alle Erkenntnisse im Verfahren natürlich noch ansehen; denn wir beginnen ja gerade erst mit der Debatte.
Meine Damen und Herren, dies ist ein weiteres Gesetz zur Digitalisierung des Zivilprozesses, und wir werden dort weitermachen. Wir haben noch sehr viel vor im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat. Wir wollen Verfahren vor Gericht spürbar beschleunigen. Denn für die Bürgerinnen und Bürger gilt: Aufgeschobene Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit. Deshalb ist es gut, dass wir diesen Entwurf hier vorliegen haben und in den nächsten Wochen beraten.
Herzlichen Dank.
Der nächste Redner in der Debatte: für die AfD-Fraktion Thomas Fetsch.