Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank für die Frage. – Sie weisen auf einen wichtigen Zusammenhang hin. Es ist in der Tat so, dass wir einerseits die nationalen Grenzen stärker schützen möchten. Wir müssen das tun, weil der europäische Außengrenzschutz bislang nicht so funktioniert, wie wir uns das wünschen und vorstellen; das ist aber die Zielsetzung am Ende. Und wir wollen es so tun, dass der sogenannte kleine Grenzverkehr – der Austausch über Landesgrenzen hinweg und zu unseren europäischen Nachbarländern – nicht negativ berührt wird. Ich bin der Auffassung, dass die Anweisung des Bundesinnenministers an die Bundespolizei und die Umsetzung durch die Bundespolizei genau so sind, dass das erfolgreich passiert.
Die Einsatzkräfte werden nicht im Unklaren gelassen. Es gibt keine Grenzschließungen; es gibt Grenzkontrollen. Und der Bundesinnenminister hat darauf hingewiesen, dass eine Weisung aus dem Jahr 2015, die die Nichtanwendung des § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes vorgesehen hat, zurückgenommen wird. Und auf dieser Grundlage gibt es eine klare Weisung an die Bundespolizisten an den deutschen Grenzen, die jetzt auch umgesetzt wird.