Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier zwei Anträge zur Erbschaftsteuer, von der Linken und von den Grünen. Gemein ist beiden Anträgen, dass man davon ausgeht, dass das Vererben von Betriebsvermögen im Vergleich zum Vererben von Privatvermögen unfair und ungerecht sei. Dabei versuchen Sie, in beiden Anträgen, zu verschleiern, dass auch das Bundesverfassungsgericht in seiner letzten Entscheidung zur Erbschaftsteuer der steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen, das unmittelbar dem produktiven Unternehmenszweck dient, grundsätzlich zugestimmt hat.
Sie behaupten hier, Millionen- oder gar Milliardenerbschaften würden effektiv geringer besteuert als kleine Erbschaften. Das stimmt so pauschal nicht. Was stimmt, ist, dass das Betriebsvermögen steuerlich begünstigt werden muss, um die Fortführung von Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu gewährleisten.
Das ist zum Beispiel sichergestellt durch die Lohnsummenklauseln, aber auch durch die Behaltensfristen.
Die Erbschaftsteuer, meine Damen und Herren, darf nicht zur unüberwindbaren Hürde für erfolgreiche Betriebsfortführungen durch die nächste Generation werden. Eine nachhaltige Wirtschafts- und Sozialpolitik kann doch kein Interesse daran haben, dass Unternehmensnachfolgen bei Familienunternehmen dazu führen, dass das Unternehmen an Finanzinvestoren verkauft werden muss, dass, nach den Linken, sogar der Staat übernimmt, also Volkseigene Betriebe entstehen,
oder dass diese Unternehmen an einer übermäßigen Steuerbelastung kaputtgehen.
Familienunternehmen erwirtschaften in Deutschland rund 37 Prozent aller Umsätze. Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in Familienunternehmen beschäftigt.
Ja, Sie können die Kuh, die Milch gibt, natürlich schlachten, nur ist das ziemlich dämlich. Es ist ausgesprochen dumm, so etwas tun zu wollen. Die Möglichkeit, bereits vollversteuertes Vermögen auf die nächste Generation übertragen zu können, ist Teil des Treibstoffes unserer sozialen Marktwirtschaft. Es ist für viele der Anreiz, sich überhaupt weiter wirtschaftlich zu betätigen. Gerade jetzt, wo weite Teile unserer Wirtschaft in einer veritablen Krise stecken, sollten Sie aufhören mit dem Verbreiten von Halbwahrheiten und dem Schüren von Sozialneid gegen diejenigen, die noch bereit sind, unternehmerisches Risiko in diesem Land zu übernehmen.
Beim Thema „Halbwahrheiten“ noch ein Satz zu Ihrer „300-Wohnungen-Regel“. Diese Regel steht so überhaupt nicht im Gesetz. Sie bedienen sich auch hier einer verkürzten und missverständlichen Darstellung. Es geht darum, wann in der Praxis von einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, von einem Wohnungsunternehmen auszugehen ist.
Und auch hier geht es im Kern natürlich darum: Wie kann dieses Unternehmen fortgeführt werden, wie können die Arbeitsplätze erhalten werden?
Klar ist für uns: Wenn uns das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Monaten möglicherweise Änderungen beim betrieblichen Erben auferlegt, dann werden wir das entsprechend berücksichtigen.
Bis dahin sehe ich aber vor allem Handlungsbedarf beim familiären Kernvermögen. Wir stellen fest, dass seit über eineinhalb Jahrzehnten die Freibeträge nicht mehr angepasst wurden. Hier gibt es Handlungsbedarf.
Was wir brauchen, ist eine vernünftige Balance bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Was wir nicht brauchen, ist eine Substanzbesteuerung, die Deutschland am Ende seine wirtschaftliche Stärke kostet. Deswegen werden wir beide Anträge ablehnen.
Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Hauke Finger das Wort.