Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wahrscheinlich größte Asylreform in dieser Legislatur; europaweit mehr Solidarität, Verantwortung und gleiche Standards bei der Aufnahme; auch wenn wir den Weg hin zu mehr Steuerung nehmen, ist das nicht das Ende des internationalen Flüchtlingsschutzes. – Das alles ist die GEAS-Reform, die wir in nationales Recht umsetzen wollen. Und dabei gilt für uns: Humanität und Ordnung gehören zusammen – gleichberechtigt und auf Augenhöhe.
Da wir die Entwürfe beraten, lohnt sich ein kurzer Blick zurück auf die EU-Asylpolitik. Das unsolidarische Dublin-System, jahrelanger Reformstillstand in Europa, der Krampf bei jedem EU-Rat – daran haben sich fast alle Innenminister der Vergangenheit die Zähne ausgebissen. Doch vor anderthalb Jahren ist Nancy Faeser und Olaf Scholz der Durchbruch gelungen.
Nur deshalb können wir die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nun in nationales Recht umsetzen.
Heute starten wir die Beratung der Regierungsentwürfe. Wir haben intensiv über diese Entwürfe verhandelt und – das sage ich auch aus sozialdemokratischer Perspektive – wichtige Punkte in diesen Entwürfen berücksichtigen können, die ursprünglich so nicht vorgesehen waren,
damit wir solidarisch mit Schutzsuchenden bleiben, damit vulnerable Gruppen, Familien, Frauen, Kinder besonders geschützt werden und damit wir keine Schieflage bekommen, sondern die Balance zwischen Humanität und Ordnung bewahren.
Vier Punkte waren uns dabei besonders wichtig.
Erstens. Die Sekundärmigrationszentren sind eine Option und keine Pflicht für die Bundesländer. Sie geben ihnen Flexibilität bei der Umsetzung.
Zweitens. An vielen Stellen sind die Rechte vulnerabler Gruppen ausdrücklich verankert. So wird der Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt. Unbegleitete Minderjährige werden besonders untergebracht und versorgt, und sie werden nicht ohne ihren Beistand im Asylverfahren angehört.
Drittens. Wir haben gute nationale Regelungen wie das Familienasyl bewahrt. Hier nutzen wir unionsrechtliche Spielräume bei der Reform.
Und viertens. Wir wollen, dass Asylsuchende schneller arbeiten können, und zwar schon nach drei Monaten. Das ist wichtig für die Menschen und ihre Perspektiven. Denn Arbeit in unserer Gesellschaft ist mehr als Einkommen; sie bedeutet Teilhabe und Selbstbestimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will aber auch sagen: Ja, an den Gesetzentwürfen gibt es Kritik – aus der Zivilgesellschaft, von Verbänden, von den Kirchen. Diese Kritik nehmen wir ernst. Und ich verstehe auch so manchen Punkt; denn es wird Regelungen geben, die an die Grenze dessen gehen, was das Grundgesetz, die EU-Grundrechtecharta und die Genfer Flüchtlingskonvention zulassen. Sie bleiben aber unser Kompass; und das ist auch klar.
Wir stehen am Anfang eines parlamentarischen Verfahrens, und sicherlich werden einige Punkte auch noch einmal miteinander diskutiert.
Aber dieser Regierungsentwurf vereint Humanität und Ordnung, und er setzt europäische Vereinbarungen und den Koalitionsvertrag um. Es gibt Herausforderungen in dieser Welt, die wir eben nicht nationalstaatlich alleine lösen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die GEAS-Reform kann eine Chance für Europa sein, aber auch für mehr Steuerung und Planungssicherheit bei uns sorgen.
Doch lassen Sie mich zum Schluss auch betonen: Gerade in diesen aufgewühlten Zeiten, gerade bei den Krisen, die wir weltweit erleben, dürfen wir den Schutz von Geflüchteten nicht aus dem Blick verlieren. Wir müssen ihn verteidigen gegen Populismus, gegen alternative Hetze, gegen den Generalverdacht.
Niemand flieht einfach so; niemand verlässt sein Zuhause einfach so. Wer flieht, verdient Schutz; und wer bleibt, verdient Klarheit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.