Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist ein wichtiger Schritt in der Neuausrichtung unserer Asylpolitik. Es ist ein echter gemeinsamer Erfolg von CDU/CSU und SPD. Die frühere Innenministerin Nancy Faeser hat mit dafür gesorgt, dass die GEAS-Reform in der EU beschlossen wurde, und unser Innenminister Alexander Dobrindt hat einen Umsetzungsvorschlag vorgelegt, der die europäischen Spielräume optimal nutzt, um die Rechtsprinzipien und Zuständigkeitsregeln im EU-Asylsystem endlich konsequent durchzusetzen.
Jede gute Therapie beginnt mit einer ehrlichen Diagnose, und die lautet: Das bisherige Dublin-System war in der Praxis dysfunktional. Die Grundidee von Dublin war immer klar: Derjenige Mitgliedstaat ist für ein Verfahren zuständig, den ein Asylbewerber zuerst betritt. – Die Realität war aber von Anfang an eine andere. Zuständigkeiten wurden umgangen, Verfahren verschleppt, Überstellungen scheiterten.
Sekundärmigration innerhalb Europas war nicht die Ausnahme, sondern die traurige Regel. Und wir dürfen nicht vergessen: Wer an der deutschen Grenze ankommt, hat zuvor schon in Europa mindestens eine Grenze zu viel überschritten.
Allein im ersten Halbjahr 2025 hat Deutschland in rund 20 600 Fällen ein Dublin-Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten gestellt. Tatsächlich überstellt wurden nur etwas mehr als 3 000 Personen. Wer unser Asylrecht erhalten will, kann sich aber nicht mit der tausendfachen Selbstzuweisung von Asylbewerbern nach Deutschland abfinden.
Mit der GEAS-Reform setzen wir Zuständigkeitsregeln endlich durch, schaffen verbindlichere Fristen und bessere Vollzugsinstrumente.
Die Reform schafft ein einheitliches europäisches Verfahren und klare Registrierungsregeln an den Außengrenzen. Die neuen Grenzverfahren sollen sicherstellen, dass frühzeitig geprüft wird, ob ein Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat und welcher Staat zuständig ist. Sicherheitsüberprüfungen und Identitätsfeststellungen an den Außengrenzen sind die Grundlage für jedes geordnete Verfahren. Wer offensichtlich keinen Schutzanspruch hat, soll schneller eine Ablehnung erhalten, um zu wissen, woran er ist, und wer schutzbedürftig ist, bekommt schneller Schutz, meine Damen und Herren.
In den parlamentarischen Beratungen haben wir darauf geachtet, dass Überstellungen auch in der Praxis funktionieren müssen. Fristen müssen realistisch sein, Mitwirkungspflichten durchsetzbar, Zuständigkeitsentscheidungen rechtssicher. Leistungskürzungen bei fehlender Mitwirkung sind hierzu eine zentrale Maßnahme. Wer sich einer Überstellung entzieht oder nicht kooperiert, darf eben nicht so behandelt werden wie ein anerkannter Flüchtling.
Deshalb ist es richtig, dass Leistungen bei Dublin-Fällen gekürzt werden. Wer europäische Regeln missachtet, kann daraus eben keinen Vorteil ziehen.
Wichtig ist dafür auch die vorgesehene Schaffung von Sekundärmigrationszentren. Antragsteller, die schon in einem anderen EU-Staat registriert sind, sollen hier untergebracht werden, bis ihre Ausreise erfolgt. Da, wo ein Untertauchen wahrscheinlich ist, brauchen wir zusätzlich die Möglichkeit der Asylverfahrenshaft. Wichtig bleibt dabei immer: Jeder Asylbewerber hat es selbst in der Hand, durch die Ausreise in das für ihn zuständige Land eine solche kurzzeitige Freiheitsentziehung jederzeit zu beenden.
Meine Damen und Herren, wir dürfen bei dieser GEAS-Reform natürlich nicht stehen bleiben. Es war daher wichtig, dass vor allem auf Betreiben von Alexander Dobrindt die EU-Innenminister Ende letzten Jahres weitere Beschlüsse gefasst haben, um Asyl- und Rückführungsverfahren schneller und besser zu handhaben.
Es ist gut, dass diese Bundesregierung bei den Asylverhandlungen in Brüssel nicht bremst, sondern Tempo macht. Denn wenn wir künftig wieder ohne die heute notwendigen Binnengrenzkontrollen auskommen wollen, müssen wir Recht und Realität in Europa wieder zusammenführen. Wenn wir die Akzeptanz des Asylrechts erhalten wollen, müssen wir die eigenmächtige Weiterwanderung von Asylsuchenden in Europa wirksam unterbinden. Genau daran arbeiten wir in der Bundesregierung und in den sie tragenden Bundestagsfraktionen. Und genau auf diesem Weg kommen wir heute ein ganzes Stück weiter.
Vielen herzlichen Dank.