Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt ein Problem. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen sind in unserer Gesellschaft oft mit Anfeindungen konfrontiert; das stimmt. Wir haben hier ein Problem. Die Koalition hat dieses Problem auch anerkannt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns verpflichtet, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Für uns ist selbstverständlich, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich gleichberechtigt, diskriminierungsfrei und gewaltfrei leben können müssen. Die Frage, die sich stellt, ist die Frage nach dem richtigen Weg.
Heute behandeln wir einen Gesetzentwurf, der eine Verfassungsänderung vorsieht.
Die Kollegin Frau Slawik hat gesagt, sie wünscht sich ein klares Bekenntnis. Dieses klare Bekenntnis gibt es aber bereits. Es ist die aktuelle Fassung von Artikel 3 Grundgesetz. Meine persönliche Auffassung ist: Eine Ergänzung um dieses Merkmal bringt überhaupt keine rechtliche Verbesserung in Sachen Gleichberechtigung.
Wir haben das im Juni schon diskutiert. Damals haben Teile Ihrer Fraktion reingeschrieben: Das gilt nicht. – Das stimmt nicht. Ich habe dazu bei der Vorbereitung dieser Rede noch mal recherchiert. Wir haben einschlägige Grundgesetzkommentare. Nehmen wir zum Beispiel den Kommentar Huber/Voßkuhle, der sagt: In Absatz 1 fallen alle Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung. In Absatz 3 sind Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle unter dem Merkmal Geschlecht unter direkten Schutz gestellt. – Im Kommentar Sachs steht: Sexuelle Orientierung fällt unter Absatz 1. In Absatz 3 sind im Merkmal Geschlecht alle Schutzwirkungen bezüglich der sexuellen Identität erfasst. – Besonders interessant fand ich eine Äußerung der von Bündnis 90/Die Grünen, von Ihnen, vorgeschlagenen ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Susanne Baer. Sie hat gesagt, dass es „verfassungsrechtlich […] keine zwingende Notwendigkeit mehr“ für die Ergänzung des Artikels 3 gebe, „weil das Bundesverfassungsgericht […] daran festhält, dass immer dann, wenn eine Ungleichbehandlung dem ähnelt, was in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 […] genannt ist […], dieselben Rechtfertigungsanforderungen gelten“.
Egal welcher Formulierung man folgen möchte, es gilt immer das, was eingangs gesagt wurde: Alle Menschen sind vor diesem Gesetz gleich. – Deswegen erkenne ich den juristischen Wert nicht, den dieser Gesetzentwurf erbringen soll.
Natürlich bringen Sie zu Recht die Bundesratsinitiative zur Sprache. Es stimmt, es gibt ein Anliegen der Bundesländer, dieses Thema voranzubringen. Die Sache ist nur die – Sie haben es richtig gesagt –: Es ist keine parteipolitische Frage. Eine Bundesratsinitiative bewirkt auch keine Grundgesetzänderung. Man braucht dafür eine Zweidrittelmehrheit. Diese Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gibt es eben momentan nicht.
Wir sollten deshalb das machen, was auch Frau Kollegin Wegge gesagt hat: Wir sollten die politische Kultur verändern. Wir sollten diese Diskriminierungsverbote mit Leben füllen. Da gilt das, was ich öfter an diesem Rednerpult sage, auch wenn Sie es nicht mehr hören können: Wir brauchen mehr Law and Order.
Es bringt vielen Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung angegriffen werden, nichts, wenn Taten ungesühnt bleiben. Wir brauchen mehr Anklagen. Wir brauchen mehr Strafurteile in diesem Bereich. Deswegen ist es richtig, dass wir mit dem Pakt für den Rechtsstaat viele Dinge hier anpacken, auch eine Reform der StPO. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg.
Danke.
Der nächste Redner in der Debatte: Ulrich von Zons für die AfD-Fraktion.