Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung, das ist hier heute eigentlich der Kern unserer Debatte. Auch ich halte es für notwendig, das voranzustellen; denn es wird hier wiederholt eine rechtliche Schutzlücke suggeriert, die einfach nicht besteht.
Gleichzeitig möchte ich sagen – wir sind eben eine Volkspartei –:
Ich persönlich habe viel Sympathie dafür, eine entsprechende Ergänzung zur sexuellen Identität, sexuellen Orientierung in das Grundgesetz aufzunehmen.
Ich komme auch gleich zu meinen Gründen.
Zunächst aber mal ganz offen gesprochen: Die AfD spreche ich hier gar nicht an.
Sie haben sich auch heute wieder komplett entlarvt.
Aber auch die Moralisierung, die wir in diesen Debatten immer wieder erleben, wenn auch nicht heute, macht es mir manchmal schwer, nicht einfach aus Prinzip zu widersprechen. Wenn ich nicht so ein stabiler Charakter wäre!
In einem ersten Schritt wäre es wichtig, wenn alle anerkennen könnten, dass es sich hier um ein verfassungsrechtliches Bekenntnis, ein rechtspolitisches Signal, eine Klarstellung handelt.
Das ist auch wichtig, aber es gibt eben keine rechtliche Schutzlücke, da wir sowohl nach Artikel 3 Absatz 1 als auch gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der EU-Grundrechtecharta, wie hier schon mehrfach gehört, alle Menschen gleich schützen, unabhängig von persönlichen Merkmalen.
Wie gesagt: Ich persönlich halte diese Klarstellung auch und gerade als Signal an die betroffenen Menschen für wichtig. Eigentlich verstehe ich jeden, der sehr zurückhaltend ist, auch nur einen Satz in unserem Grundrechtekatalog zu verändern.
Eine Verfassung ist keine Spielwiese für Tagespolitik. Für mich wiegt aber schwer, dass, obwohl in Artikel 3 Grundgesetz bereits heute bestimmte Gruppen explizit aufgeführt sind, die Opfer von Diskriminierung sind,
homosexuelle Menschen die einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten sind, die nicht in Artikel 3 Absatz 3 aufgenommen wurde
und auch noch unter Geltung des Grundgesetzes strafrechtlich verfolgt wurde.
Nach alledem und auch, weil queere Menschen bis heute Hass und Alltagsdiskriminierung ausgesetzt sind, bin ich persönlich für eine entsprechende Ergänzung.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist heute keine Bekenntnisrunde. Wir sprechen über eine Grundgesetzänderung, und die verlangt nun einmal juristische Klarheit, Differenzierung und vor allem einen politischen Konsens. Mein Eindruck ist: Um diesen politischen Konsens ging es Ihnen nun gerade nicht, sonst hätten Sie einen anderen Weg gewählt.
Für mich ist heute vor allen Dingen wichtig, zu sagen: Es gibt nachvollziehbare Gründe auf beiden Seiten. Und wenn wir uns gegenseitig nicht die schlechtesten Motive unterstellen, dann sollte für uns alle eigentlich klar erkennbar sein: Es geht hier nicht darum, Schutz zu versagen oder Diskriminierung nicht zu sehen. – Wenn wir uns das gegenseitig zugestehen könnten, dann würde das dieser Debatte und, ehrlich gesagt, auch vielen anderen Debatten guttun.
Vielen Dank.