Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein einfacher Satz, den die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes an seinen Anfang gestellt haben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sechs Worte, ganz schlicht, und doch voller Kraft. Denn sie gelten für alle, für jeden Menschen: ganz gleich, woher er kommt, ganz gleich, wer er ist, ganz gleich, was er denkt, ganz gleich, wen er liebt. Kurz gesagt heißt das: Jeder Mensch ist wichtig. Jeder Mensch ist wertvoll. Jeder Mensch verdient Achtung und Respekt. Dieses Versprechen ist das Fundament unseres Zusammenlebens.
Wir werden gleich wieder erleben, dass diese Haltung zu diesem Versprechen uns in der Mitte unseres Hauses von denen am Rande unterscheidet. Denn wir begreifen jeden Menschen als Subjekt mit Würde.
Und wir degradieren niemanden zum bloßen Objekt von Häme, Hass und Hetze. Wir unterteilen Menschen nicht in „wertvoll“ und „wertlos“. Nein, wir bekennen uns klar und uneingeschränkt zu Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes.
Doch leider erleben wir in unserem Land das Gegenteil. Hass, Häme und Hetze vergiften das Klima – gerade gegenüber Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Sie erleben Ausgrenzung, Missachtung und im schlimmsten Fall offene Gewalt. Populismus und Extremismus sind deshalb die größte Gefahr für Freiheit und Vielfalt in Deutschland. Wer sie befeuert, ist kein Verfassungsfreund. Er ist und bleibt ein Menschenfeind, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Unser Grundgesetz schützt hier längst klar und umfassend. Artikel 2 garantiert die sexuelle Selbstbestimmung, Artikel 3 verbietet durch seine Absätze 1 und 3 schon heute Diskriminierungen wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wenn wir jetzt über eine Änderung des Artikels 3 sprechen, müssen wir uns deshalb ehrlich machen: Diese Änderung ändert nichts. Sie wiederholt verfassungsrechtlich nur das, was längst gilt.
Deshalb müssen wir uns auch fragen: Sind das die Zeiten für reine Symbolpolitik? Oder sind das nicht richtigerweise die Zeiten für konkretes Handeln, für Maßnahmen, die sicherstellen, dass Menschen unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben können?
Das muss doch unser Anspruch sein, und das ist auch unser Anspruch als Koalition.
Als Gesetzgeber sollten wir uns zudem an die einfache Regel Montesquieus halten: „Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen.“ Das gilt auch mit Blick auf unser Grundgesetz: Wenn es nicht nötig ist, es zu ändern, dann ist es nötig, es nicht zu ändern.
Wer es ändern will, muss zudem besonderes Feingefühl beweisen.
Erstens bei der Wortwahl. Jedes Wort macht einen Unterschied. „Sexuelle Ausrichtung“, „sexuelle Entfaltung“, „sexuelle Orientierung“, „sexuelle Identität“ – klingt alles ähnlich, ist es aber nicht.
Rheinland-Pfalz hat im Bundesrat deshalb ausdrücklich auf erhebliche Bedenken gegen den Begriff „sexuelle Identität“ hingewiesen.
Das kann man nicht einfach so beiseitewischen, wie es der Gesetzentwurf tut.
Zweitens sind Verfassungsfragen immer auch Stilfragen. Wer ernsthaft das Grundgesetz ändern will, der muss das Gespräch suchen und nicht die Konfrontation; denn dafür braucht es eine breite Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag.
Wer stattdessen einfach einen Vorschlag macht, dem geht es mehr um politische Effekthascherei. Für uns als Koalition ist klar: Wir machen diese Inszenierung nicht mit, und wir lassen uns dadurch schon gar nicht auseinandertreiben.
Freiheit und Vielfalt, sie sind ein hohes Gut. Halten wir beides gemeinsam hoch, nicht durch bloße Symbolpolitik, sondern durch konkrete Entscheidungen, die das Leben der Menschen in unserem Land wirklich besser machen.