Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir debattieren heute ein Gesetz, das für viele Menschen in Deutschland eine große soziale Bedeutung hat: das Schuldnerberatungsdienstegesetz. Überschuldung ist ein ernstes Problem. 2024 suchten rund 182 000 Menschen in etwa 1 380 Schuldnerberatungsstellen bundesweit Hilfe. Die durchschnittliche Verschuldung lag bei fast 33 000 Euro. Ältere Menschen sind dabei oft stärker betroffen als jüngere. Besonders häufig betroffen sind Menschen zwischen 35 und 45 Jahre. Aber auch Alleinlebende und Alleinerziehende suchen verstärkt Beratung.
Die Ursachen sind vielfältig. Sie reichen von plötzlichem Jobverlust über Scheidung und Krankheit bis hin zu gesundheitlichen Belastungen. Hinter diesen Zahlen stehen Lebensgeschichten, in denen Menschen plötzlich ihre Existenz bedroht sehen, oft vollkommen unverschuldet. Rund 5,5 Millionen Menschen gelten aktuell als überschuldet. Sie kämpfen nicht nur mit finanziellen Schwierigkeiten, sondern auch mit sozialer Ausgrenzung und psychischem Druck.
Unser Gesetzentwurf setzt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie vom Oktober 2023 um. Verbraucherinnen und Verbraucher mit finanziellen Schwierigkeiten erhalten Zugang zu unabhängigen, professionellen Schuldnerberatungsdiensten, die grundsätzlich kostenfrei sind. Das ist eine große Errungenschaft dieser Gesetzesverhandlungen. Vielen Dank an die Berichterstatterin Nadine Heselhaus und auch an den Kollegen von der Union, Sebastian Steineke. Vielen lieben Dank für das großartige Verhandeln! Ich habe mich wirklich sehr gefreut, dass Sie das hier im Parlament erreicht haben.
Beratung darf kein Luxus sein, den sich nur wenige leisten können. Daher haben wir im parlamentarischen Verfahren klargestellt, dass Beratung künftig kostenlos anzubieten ist.
Ein begrenztes Entgelt ist nur in eng definierten Ausnahmefällen zulässig und darf nicht zu einer unzumutbaren Belastung für Ratsuchende werden.
Zudem definieren wir klar, wer Beratung anbieten darf: Beratungsstellen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen, Kommunen oder spezialisierte Vereine. Sie stehen für Qualität und Unabhängigkeit. Anbieter mit möglichen Interessenkonflikten, zum Beispiel Banken oder Inkassounternehmen, sind ausgeschlossen. Das schützt Ratsuchende und sorgt für eine vertrauensvolle, professionelle Begleitung in schwierigen Lebenslagen.
Darüber hinaus geben wir mit der Entschließung der Koalitionsfraktionen einen wichtigen Impuls. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern ein nachhaltiges Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Dabei sollen eine verstärkte Beteiligung privater Gläubiger, Verfahrensvereinfachungen, Modernisierung im Verbraucherinsolvenzrecht und Digitalisierungspotenziale geprüft werden. Ziel ist eine zukunftsfähige und ausreichend finanzierte Schuldnerberatung.
Was wir heute beschließen, ist mehr als eine rechtliche Verpflichtung. Es ist ein Signal sozialer Verantwortung und ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Menschen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sollen wissen: Der Staat steht an ihrer Seite und bietet ihnen schnell und unabhängig Hilfe. Das ist ein sehr gutes Gesetz.
Vielen lieben Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich Stefan Möller das Wort erteilen.