Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebes Publikum! Ich danke der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie das Bundesteilhabegesetz wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat. Allerdings muss ich sagen: Der Titel des Antrags ist etwas irreführend. Wir müssen die Fortschritte des BTHG nicht nur bewahren, sondern entschlossen stärken und weiter ausbauen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf einen Arbeitskreis zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Rehaträgern in Form eines runden Tisches geeinigt, um die Eingliederungshilfe voranzubringen. Der Fokus wird sein: Bürokratieabbau ohne den Abbau von wichtigen Strukturen, Digitalisierung und eine bessere Koordinierung der Leistungen. – Dieser Arbeitskreis muss zügig zusammenkommen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Menschen mit Behinderungen ebenfalls am Tisch sitzen, und zwar von Anfang an.
Ich möchte drei wichtige Maßnahmen hervorheben, die wir brauchen, um die Fortschritte des BTHG zu bewahren und auszubauen.
Die Erste wird auch im Antrag genannt: die Abschaffung der Vermögens- und Einkommensprüfung. In der Eingliederungshilfe sind lediglich 2 Prozent der Menschen über der Einkommensgrenze, jedoch müssen alle die Anträge ausfüllen. Die Prüfung dieser Anträge verursacht viel bürokratischen Aufwand, den wir uns sparen könnten.
Das würde nicht nur Antragsteller/-innen entlasten, sondern auch die Verwaltung sowie Länder und Kommunen.
Die zweite Maßnahme ist die Einführung einer gesetzlichen Genehmigungsfiktion in der Eingliederungs- und Jugendhilfe. Das bedeutet, dass ein Antrag nach einer bestimmten Frist von zum Beispiel drei Wochen nach Antragsstellung automatisch als bewilligt gilt, wenn in diesem Zeitraum keine Antwort vorliegt.
Es kann nicht sein, dass Menschen lange Wartezeiten hinnehmen müssen, wenn sie Assistenzleistungen und Hilfsmittel zur Teilhabe an der Gesellschaft benötigen.
Die dritte Maßnahme bezieht sich auf das Budget für Arbeit für werkstattberechtigte Menschen. Dieses wurde mit dem BTHG eingeführt. Es hat jedoch eine erhebliche Schwachstelle: Es sieht keine Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung vor. Viele Bürger/-innen haben mir dazu geschrieben. Sie arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei Beendigung des Arbeitsvertrages gibt es keine andere Alternative als die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Dabei könnten sie möglicherweise, sofern die Arbeitslosenversicherung im Budget für Arbeit inbegriffen wäre, kontinuierlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bleiben. Dadurch stärken wir Selbstbestimmung im Sinne des BTHG und zusätzlich auch noch unsere Wirtschaftskraft.
Zum Schluss möchte ich noch betonen, dass es eine Pauschalierung mit der SPD-Fraktion nicht geben wird. Die Personenzentrierung und das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen sind das Herzstück des BTHG. Teilhabe bedeutet Personenzentrierung, die die jeweiligen Bedarfe aller berücksichtigt, unabhängig von Merkmalen wie Behinderungen, Geschlecht, Heimat und Herkunft, religiöse oder politische Anschauung. Teilhabe schließt alle Menschen ein.
Das Bundesteilhabegesetz ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg, und ich freue mich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dies genauso sieht.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich rufe für die nächste Rede auf Sören Pellmann für die Fraktion Die Linke.