Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Khan, ich habe kein Problem damit, wenn wir über die eine oder andere gesellschaftliche Vorstellung oder auch den einen oder anderen Anreiz sprechen. Aber wenn Sie es schaffen, eine gesamte Rede zum Elterngeld zu halten, ohne die Kinder einmal zu erwähnen, dann wiederum fände ich es gut, wenn wir die Kinder wieder in den Fokus rücken.
Denn das Elterngeld ist dafür da, dass Eltern ihre Kinder bestmöglich erziehen und versorgen können.
Ich hatte im vergangenen Jahr selbst das Glück, einen Elterngeldantrag stellen zu dürfen, wobei das Glück weniger im Antrag als vielmehr im Nachwuchs lag. Wer das einmal gemacht hat, weiß: Das Verfahren ist alles andere als einfach. Es braucht dringend eine Reform, mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie. Genau das haben wir im Koalitionsvertrag erkannt und vereinbart.
Der Antrag macht auf Missstände aufmerksam, die auch erkannt sind. Zunächst: Die Bearbeitungszeiten für das Elterngeld sind zu lang. Der Staat schafft es, binnen ein paar Tagen eine Steuer-ID zu schicken, aber mit dem Elterngeld lässt er sich Zeit. Der Ruf nach mehr Personal kann da in unserer heutigen Zeit doch nicht die Antwort auf digitale Probleme sein. Wir brauchen keine größere Verwaltung, sondern eine smartere Verwaltung mit digitalen Schnittstellen, automatisierten Prozessen und dem Once-Only-Prinzip, was wir übrigens nächste Woche endgültig beschließen können. Damit werden wir Elterngeldstellen nachhaltig entlasten, statt sie dauerhaft aufzublähen.
Gleichzeitig arbeiten wir auch an einem einheitlichen Einkommensbegriff, um Familienleistungen passgenauer, aber auch einfacher auszahlen zu können.
Dann haben Sie die fehlende Anhebung von Mindest- und Höchstsätzen angesprochen. Sie ist ein Problem, genauso übrigens wie die Herabsetzung von Einkommensgrenzen durch die vorherige Regierung. Zu oft kann das Elterngeld seinen Anspruch als Lohnersatzleistung nicht mehr erfüllen. Gerade gut ausgebildete Mütter und Väter oder Eltern, die einfach im beruflichen Fortkommen schon etwas weiter sind, empfinden es dann als gravierenden Einschnitt, wenn sich nicht nur der Lebensstandard ein bisschen verändert, sondern am Ende durch ein weiteres Kind Tilgungen für einen etwaigen Hauskredit oder Anschaffungen wirklich gefährdet sind. Zur Wahrheit gehört: Mindestsätze sind bereits mit einem Minijob erreicht. Bereits bei einem Minijob bekommt man einen über dem Mindestsatz liegenden Anspruch auf Elterngeld. Wer weniger verdient bzw. verdient hat als jemand mit einem Minijob, hat fast immer Anspruch auf staatliche Sozialleistungen. Wenn also die Kollegin Eißing sagt, es ginge im Elterngeld um das totale Minimum, dann hat sie das Prinzip des Elterngeldes einfach überhaupt nicht verstanden.
Es geht um eine Lohnersatzleistung und nicht um Sozialleistungen. Wer nicht arbeitet, wer nicht arbeiten kann, weil er ein Kind erziehen muss, der bekommt anderweitige staatliche Leistungen. Dafür ist das Elterngeld in dieser Form nicht da. Insofern haben Sie da das Thema leider ein bisschen verfehlt.
Als junger Familienvater – wir haben auch viele junge Familien im Freundeskreis – muss ich sagen: Es fällt mir schon schwer. Wir leben in Zeiten, in denen jeder Euro im Bundeshaushalt zweimal umgedreht werden muss. Deshalb ist Ihr Vorschlag, den Mindest- und Höchstbetrag automatisch an den Index zu koppeln, zurzeit so nicht finanzierbar. Bereits jetzt geben wir 51 Prozent des Haushaltes des Familienministeriums direkt in das Elterngeld, und wir wissen: Es ist gut angelegt.
– Wir unterstützen die Ukraine, weil der Russe hier steht, Frau Storch! Denken Sie mal darüber nach. Das eine gegen das andere auszuspielen, ist unlauter.
Im Übrigen sind die Eltern viel klüger als Sie!
Jetzt möchte ich noch was zur Linkspartei sagen. Wenn dabei einseitig auf den Mindestbetrag eingegangen wird und Sie eine anrechnungsfreie Nutzung als Erwerbseinkommen neben Sozialleistungen wollen, dann zeigen Sie wieder, dass Sie das Grundprinzip des Elterngeldes nicht verstanden haben. Es ist nun mal keine Sozialleistung – über die können wir an anderer Stelle gerne diskutieren –, sondern es ist eine Lohnersatzleistung für die arbeitende Bevölkerung. Wir wollen Eltern unterstützen, die durch Arbeit ihren Lebensunterhalt sichern, nach der Geburt zeitweise auf Einkommen verzichten müssen und dann wieder an den Arbeitsmarkt zurückkehren wollen.
Was politisch wünschenswert ist, muss nicht politisch realistisch sein. Deswegen kann Ihrem Antrag leider nicht zugestimmt werden.
Herzlichen Dank.
Abschließende Rednerin in dieser Debatte: Dr. Anna Rathert für die AfD-Fraktion.