Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unter Tagesordnungspunkt 18 wird ja wieder sehr viel subsumiert – von Afrika bis Asien –, und gerade unter diesem Tagesordnungspunkt zeigen die Grünen und die EU wieder mal ihr wahres Gesicht.
Auf zwei Sachen – danke, Frau Roth! – möchte ich eingehen:
auf das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Union sowie auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen“.
Zu beiden Vorlagen und zu den weiteren: Das sind keine Wirtschaftspartnerschaften, die wir hier machen; das sind blanke Kapitulationsurkunden.
Die Integration Ghanas in die Weltwirtschaft soll durch asymmetrische Handelsliberalisierung erfolgen: Die EU öffnet ihren Markt sofort, Ghana schrittweise und weniger weitgehend. Dauerhaft geschützt bleiben sensible Produkte, zum Beispiel Geflügel, Fleisch und Zucker, seitens Ghana. Das entspricht einer Erfahrung aus der Geschichte, die wir in den Handelsbeziehungen ja auch gemacht haben.
Ghana kann bei sozialen oder wirtschaftlichen Schäden durch Importe aus der EU temporäre Schutzmaßnahmen ergreifen. Die EU verzichtet auf multilaterale Schutzmaßnahmen gegen Ghana für fünf Jahre.
Sie alle kennen die Presseberichte über die Zerstörung der einheimischen Geflügelzucht in Ghana durch europäische und amerikanische Importe seit 2015 und den nachfolgenden Jahren. Die Existenz der Geflügelbauern in Ghana hat man systematisch zerstört. Das ist dann – sarkastisch formuliert – die vielbeschworene Partnerschaft auf Augenhöhe von Schwarz-Rot-Grün in diesem Parlament.
Übrigens unterstützen wir Projekte zum Wiederaufbau der ghanaischen Geflügelzucht seit 2019.
Kommen wir zum Antrag der Globalisierungsglücksfee und Kulturstaatsministerin außer Dienst.
Zentrale Forderung: Das Abkommen soll an klare Bedingungen gebunden werden: Integration rechtsverbindlicher und einklagbarer ökonomischer, sozialer und ökologischer Standards, Unterstützung regionaler Wertschöpfung, Förderung von Ernährungssouveränität, Monitoring der Wirkung auf die SDGs und die stärkere Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher sowie lokaler Akteure. So weit, so gut, Frau Roth.
Probleme: erstens das Risiko zunehmender Protektionismen und Fremdbestimmung. Wenn EU-Abkommen an immer mehr Bedingungen wie einklagbare Sozial- und Umweltstandards sowie Lieferkettenregeln geknüpft werden, könnten die Partnerländer strukturell nämlich benachteiligt werden. Es besteht die Gefahr, dass diese Bedingungen de facto als neue Handelsbarrieren wirken und die Märkte faktisch verschließen, anstatt sie zu öffnen.
Zweitens die Verstärkung neokolonialer Strukturen: Die Kopplung von EU-Handel an die Übernahme westlicher Wertestandards und komplexer Monitoring- und Berichtspflichten könnte als moderne Form paternalistischer Einmischung empfunden werden. Dies erschwert es den Partnerländern, ihren eigenen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsweg autonom zu gestalten.
Das waren jetzt nur zwei Punkte. Wir können uns im Ausschuss ja noch weiter darüber unterhalten.
Fazit. Mit Ihrem Antrag drohen Überregulierung, steigende Bürokratie und paternalistische Vorgaben für Partnerländer, die für neue ökonomische und geopolitische Ungleichgewichte sorgen. Es besteht die Gefahr, globale Machtverhältnisse durch handelsbezogene Auflagen zu verschieben und die eigentliche wirtschaftliche Entwicklung auszubremsen.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in der Debatte: für die Unionsfraktion Nicolas Zippelius.