Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vorgestern habe ich die Herbstprojektion der Bundesregierung vorgestellt. Wir erwarten in diesem Jahr ein kleines Wachstum von 0,2 Prozent des BIPs. Im nächsten Jahr erwarten wir 1,3 Prozent und 2027 1,4 Prozent Wachstum. „Alles in Butter, es geht doch nach vorne, das Wachstum kommt“, könnte der eine oder andere sagen. Ich sage: Vorsicht an der Bahnsteigkante! – Denn die erwarteten Effekte sind momentan laut unserer Gutachter ausschließlich auf die Sondervermögen zurückzuführen, die Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, beschlossen haben: das Sondervermögen Klimaschutz und Infrastruktur und das Sondervermögen Verteidigung.
So weit, so gut; das war erwartet worden. Aber das Wachstum wird nicht reichen, um den Anforderungen, denen sich unser Standort ausgesetzt sieht, gerecht zu werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Wachstumskurs fortsetzen und dass wir über die beschlossenen Maßnahmen hinaus zu Strukturreformen kommen.
Die kleine Erholung ist der Schwung, den wir nutzen müssen. Das ist auch eine Chance, die wir nicht verpassen dürfen. Und wir haben tatsächlich schon einiges auf den Weg gebracht: den Investitionsbooster, die Absenkung der Körperschaftsteuer, die steuerliche Forschungsförderung, die Abschreibung von E-Mobilen, eine Bürgergeldreform, die jetzt im Raume steht, die Aktivrente, die wir angehen wollen. Auf europäischer Ebene ist ein Durchbruch gelungen in Bezug auf die CSDDD: weniger Bürokratie. Auch ist es gelungen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland von unnötiger Bürokratie zu befreien. Und: Wir müssen die Energiepreise angehen, die zu hoch sind und den Standort unter Druck setzen.
Heute geht es darum, die Übertragungsnetzentgelte abzusenken, die ein wichtiger Bestandteil des Strompreises sind. Die Übertragungsnetzkosten sind heute mehr als doppelt so hoch, als sie noch 2022/2023 waren. Der Grund liegt auf der Hand: Die Übertragungsnetzbetreiber müssen in den Ausbau ihrer Netze investieren. Das ist richtig, um den Zubau der erneuerbaren Energien zu integrieren. Zugleich steigen die Ausgaben für Systemdienstleistungen und für Netzsicherheit. Diese Investitionen sind aber notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Kosten müssen runter, und zwar ohne Kompromisse zulasten der Versorgungssicherheit.
Von dem Regierungsentwurf profitieren die stromintensive Industrie, der Mittelstand, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Konkret soll in einem ersten Schritt ein Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 gezahlt werden, finanziert aus dem KTF. Aus der Veröffentlichung der vorläufigen Übertragungsnetzentgelte am 1. Oktober lässt sich ablesen, dass die durchschnittlichen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2026 um 57 Prozent gegenüber 2025 absinken. Dieser Zuschuss entlastet unmittelbar all jene, die an das Übertragungsnetz angeschlossen sind, auch Großverbraucher. Auch auf der Ebene der Verteilnetze führt er zu spürbaren Kostenentlastungen und entlastet damit Millionen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Insgesamt hat die Bundesregierung bis 2029 Mittel in Höhe von 26 Milliarden Euro aus dem KTF bereitgestellt. Ab dem Jahr 2027 wird es darum gehen, politisch zu entscheiden, in welchem Verhältnis dieses Geld eingesetzt wird, um bei Übertragungsnetzentgelten und der Offshore-Netzumlage zu entlasten. Wichtig ist: Die erwähnte Veröffentlichung beruht darauf, dass die Übertragungsnetzbetreiber darauf vertrauen, dass der Deutsche Bundestag der durch das Kabinett vorgeschlagenen und heute in der ersten Lesung beratenen Absenkung auch tatsächlich folgt.
Das heißt, das Gesetzgebungsverfahren muss bis Ende November, spätestens Anfang Dezember abgeschlossen werden, damit die ÜNBs und die VNBs diese Preise auch in ihre Preisblätter integrieren können.
Der Senkung der Übertragungsnetzkosten durch einen Bundeszuschuss stehen jedoch viele weitere Kostensteigerungen gegenüber. Deshalb müssen wir an die Ursachen heran und stärker an der Kosteneffizienz und an der Bezahlbarkeit arbeiten. Ich habe auf Grundlage des Koalitionsvertrages am 15. September ein Monitoring zum Stand der Umsetzung der Energiewende präsentiert, und ich habe gleichzeitig zehn energiewirtschaftliche und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen präsentiert, die dazu anregen sollen, die Energiewende effizienter, kosteneffizienter, aber auch sicherer zu machen.
Die deutsche Energiewende steht an einem Scheideweg. Wir brauchen eine realistische, eine innovative Neuausrichtung, die wirtschaftliche Realitäten akzeptiert und sicherstellt, dass Deutschland ein attraktiver Standort für Industrie und Mittelstand bleibt.
Wir müssen stärker auf die Systemkosten schauen. Entscheidend ist nicht die Anzahl von Photovoltaikanlagen, entscheidend ist, dass diese Photovoltaikanlagen Strom produzieren, den wir nutzen können. Am Ende muss ein System stehen, das die Kostentragfähigkeit weder des Einzelnen noch der Unternehmen noch der öffentlichen Hand überstrapaziert.
Wir werden die Akzeptanz der Energiewende nur erhalten, wenn sie bezahlbar bleibt.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf gehen wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Es werden weitere folgen. Ich freue mich auf die Beratungen.
Vielen Dank. – Nächster Redner für die AfD-Fraktion ist Steffen Kotré.