Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich eine gute Nachricht, dass wir jetzt mit diesem Gesetz erste Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise umsetzen und die Wirtschaft um rund 2,8 Milliarden Euro jährlich entlasten können. Wir verstetigen nämlich die Stromsteuerentlastung für energieintensive Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 12,5 Megawattstunden auf den EU-Mindeststeuersatz von 50 Cent pro Megawattstunde.
Mit dieser gezielten und dauerhaften Steuerentlastung schaffen wir die dringend benötigte Planungssicherheit für potenziell 600 000 betroffene Unternehmen, und das sind Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe, also das Baugewerbe sowie stromintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industriezweige, beispielsweise die Chemie-, die Stahl-, die Metallindustrie, aber auch die Automobilindustrie oder der Maschinenbau. Davon profitiert aber auch die große Mehrheit der Handwerksbetriebe, wie wir es auch in der öffentlichen Anhörung gehört haben: Rund 100 Gewerke des Handwerks wie Bäckereien oder Schreinereien fallen auch unter das produzierende Gewerbe, oder auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Wir entlasten also gezielt Unternehmen und Betriebe, die in vielen Bereichen das Rückgrat unserer Wertschöpfung sind. Und mit der Steuerentlastung für Unternehmen unterstützen wir – das möchte ich jetzt an meinen Vorredner auch noch mal weitergeben – natürlich auch die rund 10 Millionen Beschäftigten in den betroffenen Betrieben und sichern so auch viele Arbeitsplätze in Deutschland.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz modernisieren wir auch das Strom- und Energiesteuerrecht, bauen Bürokratie ab und schaffen Rechtssicherheit für Investitionen in die E-Ladeinfrastruktur und die dezentrale Energiewende. Wir vereinfachen beispielsweise dezentrale und steuerbefreite Stromverwendung durch die Aufhebung der Anlagenverklammerung. Im Bereich der E-Mobilität fallen bei Ladepunkten komplexe Einzelfallprüfungen weg. Beim bidirektionalen Laden verhindern wir, dass Nutzer von E-Autos zum Versorger und Steuerschuldner werden, und wir vermeiden Mehrfachbesteuerung bei Stromspeichern.
Und für Anlagen mit Biomasse oder Klär- und Deponiegas schaffen wir wichtige Rechts- und Planungssicherheit. Wir vereinfachen dort auch spürbar die Verfahren zur Steuerbefreiung, gestalten sie entweder bürokratiearm oder für manche Anlagenbetreiber sogar gänzlich bürokratiefrei.
Und wie es auch schon Herr Thews, der Berichterstatter der SPD, vorher sehr deutlich gesagt hat: Weil Sorgen bei den Betreibern durch den angekündigten Rechtskreiswechsel entstanden sind, haben wir durch eine Protokollerklärung noch mal klargestellt, dass Biogas, Holz sowie Klär- und Deponiegas selbstverständlich wie Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie oder Erdwärme uneingeschränkt als erneuerbare Energien angesehen werden; sie gelten als wichtiger Baustein der Energiewende.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir schaffen wichtige Schritte zur Entlastung der am meisten betroffenen Wirtschaftsbereiche, Planungssicherheit und Bürokratieabbau. Ich möchte mich auch an dieser Stelle noch mal für den konstruktiven Austausch und die gute Zusammenarbeit mit der SPD, mit meinem Kollegen Herrn Thews, aber auch mit dem BMF, Herr Schrodi, bedanken. Vielen Dank für dieses gute gemeinsame Gesetz!
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Michael Kellner.