Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute die Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschließen. Ich will vorneweg gleich mal sagen: ein wichtiges Gesetz. Mit dem vorliegenden Entwurf schaffen wir Planungssicherheit und Entlastung für die Wirtschaft in Deutschland. Das ist doch eine gute Botschaft.
Wir senken die Stromsteuer für Unternehmen und das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf das europäische Mindestmaß von 50 Cent pro Megawattstunde. Von dieser Maßnahme profitieren bis zu 600 000 Unternehmen, vom großen Industrieunternehmen bis hin zum mittelständischen Handwerksbetrieb. Das, meine Damen und Herren, ist ein starkes Signal für die heimische Wirtschaft, gerade in den Zeiten, in denen viele Betriebe im internationalen Wettbewerb stehen.
Mit dieser dauerhaften Senkung der Stromsteuer stärken wir den Standort Deutschland. Wir verbessern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Wir sorgen für verlässliche Rahmenbedingungen, auf die die Unternehmen sich auch langfristig verlassen können. Und, meine Damen und Herren, wir sichern die Arbeitsplätze in unserem Land.
Aber dieser Gesetzentwurf geht weit über die reine Stromsteuerentlastung hinaus. Er sieht wichtige Modernisierungen und Vereinfachungen im Stromsteuerrecht vor, insbesondere in den Bereichen der E-Mobilität. Man kann sagen, da hat sich viel getan, und das bisherige Recht bildet nicht mehr alles ab. Wir können heute Energie aus dem Autoakku zurück ins Hausnetz oder ins öffentliche Netz einspeisen. Es wäre nicht so gut, wenn derjenige, der diese modernen Dinge nutzt, Steuerschuldner wird. Deswegen werden wir hier einiges verändern. Wir werden Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer schaffen. Die können dann zukünftig – das läuft ja gerade erst an – diese Möglichkeiten nutzen. Man kann sagen, die Batterien der Elektroautos stabilisieren das Netz. Das ist auch die Zukunft der Elektromobilität in Deutschland.
Wir haben da noch nachgebessert und in einer Protokollerklärung den Auftrag gegeben, dass gerade das Rückeinspeisen ins Netz noch mal betrachtet wird. Das fängt ja jetzt erst an. Deswegen haben wir noch ein bisschen Zeit. Aber da muss mit Sicherheit noch mal genau hingeguckt werden, dass das auch funktioniert.
Wir haben klargestellt, dass Biomasse, Klär- und Deponiegas weiterhin wie Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie oder Erdwärme uneingeschränkt als erneuerbare Energien gelten. Das war ein wichtiges Signal. Ich glaube, da haben wir die Kuh vom Eis geholt. Wir haben dazu das Gesetz geändert und auch im Protokoll erklärt, wie das nun läuft. Ich glaube, das war eine gute Entscheidung.
Darüber hinaus enthält das Gesetz wichtige Bürokratieerleichterungen für dezentrale erneuerbare Stromerzeugung. Das ist ein bisschen kompliziert. Es gibt die sogenannte Anlagenverklammerung, die wir jetzt abschaffen. Da wurden Anlagen zusammengefasst. Es gab für denjenigen, der die betrieben hat, immer die Gefahr, dass er da aus der Steuerbefreiung herausfällt; ein bürokratischer Akt, der nun entfällt. Es gibt jetzt Klarheit für die Betreiber. Wir haben das in der Anhörung gehört: Das hilft zum Beispiel auch beim Mieterstrommodell. Ich will das noch mal sagen: Das ist ein tolles Modell, mit dem wir auch Mieterinnen und Mieter an der Versorgung mit regenerativen Energien beteiligen. Deswegen ist es eine gute Entscheidung, dass das jetzt entfällt. Damit gibt es mehr Rechtssicherheit für diese Art der Energieerzeugung.
Wir sorgen dafür, dass innovative und verbrauchsnahe Versorgungskonzepte nun einfacher umgesetzt werden können. Ich will mich an der Stelle noch einmal beim Ministerium dafür bedanken, dass wir in jeder Phase so gut unterstützt wurden, und dem Kollegen Dr. Florian Dorn für die gute, konstruktive Zusammenarbeit danken. Es hat viel Spaß gemacht; so kann es weitergehen, Herr Kollege.
Meine Damen und Herren, das Gesetz schafft Entlastung, fördert Innovation und sorgt für Rechtssicherheit.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und ende mit einem herzlichen Glückauf. Danke.
Und der nächste Redner in dieser Debatte für die AfD-Fraktion ist Rainer Groß.