Es gibt eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2024, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten keinen Qualifikationstatbestand erfüllt – leider. Daraus ergibt sich eine problematische Regelungslücke, weil der Einsatz von K.-o.-Tropfen und die Taten, die dann begangen werden, für die Opfer sehr traumatisierend sind. Jetzt gab es einen Entwurf aus dem Bundesrat. Mich würden Ihre Pläne zu diesem wichtigen Thema interessieren.
PVizepräsident Omid Nouripour: Vielen Dank.