Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe es offen zu: Ich habe mich schon die ganze Woche darauf gefreut, über diesen Antrag zu sprechen.
Sie werden gleich sehen, warum. Die AfD schreibt in ihrem Antrag – ich zitiere –:
„[Es] ist […] den steuerzahlenden Bürgern nicht vermittelbar, dass Personen, die sich aktiv gegen die Rechtsordnung stellen, […] gleichwohl vollumfänglich staatlich versorgt werden.“
Der Kollege Springer von der AfD-Fraktion geht sogar noch einen Schritt weiter. Er hat in einer Pressemitteilung im April gesagt – ich zitiere –:
„Es ist moralisch fragwürdig und politisch unverantwortlich, mutmaßliche Straftäter mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen.“
Herr Springer, ich teile dieses Störgefühl, insbesondere bei den Abgeordneten Matthias Moosdorf, Stephan Brandner, Maximilian Krah und Ingo Hahn.
Alle vier haben in den letzten Wochen ihre Immunität in diesem Haus verloren, weil gegen sie strafrechtlich ermittelt wird, und alle kommen aus Ihrer Fraktion.
Wenn Sie Ihren moralischen Maßstab ernst nehmen würden, dann müssten Sie erst mal vor Ihrer eigenen Haustür kehren und die Diäten Ihrer Kollegen streichen. Das wäre eine echte Entlastung für den Bundeshaushalt. Vorher nehme ich Sie nicht ernst.
Aber ich weiß gar nicht, was ich schlimmer finden soll: die Doppelmoral der AfD oder ihre Ahnungslosigkeit. Denn das, was Sie fordern, geht ja schon. Ein Blick ins Gesetz erleichtert ja in der Regel die Rechtsfindung. Wenn Sie da reingucken, werden Sie feststellen, dass Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, also offensichtlich untergetaucht sind, beim Jobcenter auch nicht vorstellig sein können. Und wenn sie nicht beim Jobcenter sind, dann können sie auch nicht mitwirken, ihre Arbeitslosigkeit zu überwinden. Dementsprechend kann das Jobcenter heute schon die Leistungen streichen.
Der Punkt ist, dass Sie in Ihrem Antrag weder eine Zahl präsentieren können, wie viele Bürgergeldempfänger angeblich per Haftbefehl gesucht werden, noch können Sie wenigstens eine anekdotische Evidenz geben, dass es diesen Fall in der Praxis überhaupt gibt. Sie stürzen sich wieder mit Gebrüll auf ein Problem, das es überhaupt nicht gibt.
Und das Schlimme ist: Sie wissen das auch. Denn in Ihrem Antrag schreiben Sie ja wortwörtlich, dass es gar keine rechtliche Regelungslücke sei, sondern eine Informationslücke. Jetzt habe ich eine herzliche Bitte an Sie – Sie sind ja mittlerweile so viele Abgeordnete mit noch mehr Mitarbeitern –:
Wenn Sie eine Informationslücke haben, dann beauftragen Sie Ihre Mitarbeiter mit einer ordentlichen Recherche; aber verschwenden Sie unsere Zeit hier im Plenum nicht.
Im Grunde kommen Sie wie immer zu spät aus dem Quark; denn wir werden die neue Grundsicherung einführen. Es gibt in der Tat das Problem, dass die Behörden nicht genug Daten austauschen.
Das hat die Ministerin hier vor einigen Wochen gesagt; wir sagen das schon seit Jahren.
Deshalb werden wir mit der neuen Grundsicherung diesen Datenaustausch zwischen allen Behörden in Deutschland in Bezug auf Sozialleistungen verbessern. Und wir werden noch einen Schritt weiter gehen: Jemandem, der beim Jobcenter wiederholt nicht auftaucht, werden wir die Leistungen kürzen
bis zum vollen Entzug. Das wollen wir möglich machen, und zwar bei allen Leistungsempfängern, unabhängig ob mit oder ohne Haftbefehl.
Insofern kann ich heute nur feststellen – und jetzt verstehen Sie, warum ich mich auf diesen Antrag so gefreut habe –: Es war selten so leicht, zu zeigen, welche Doppelmoral die AfD hat, über welche Inkompetenz Sie verfügen und dass Sie wie immer wie die alte Fastnacht hinterherkommen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Arne Raue für die AfD-Fraktion.