Herr Kollege Frömming, ich glaube, gerade Ihrer Fraktion – Sie sind gegen Einstufungen des Bundesverfassungsschutzes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz mehrfach juristisch vorgegangen – ist sehr wohl bewusst, dass es einen Unterschied gibt zwischen einer als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei und einzelnen Akteuren, die in Verlagen veröffentlichen. Daraus konstruieren Sie, auch mit diesem Antrag, die Behauptung, diese Verlage seien politisch linksextrem. Genau das tut auch „Nius“. Das verbietet sich, weil es in einem Rechtsstaat geordnete Verfahren gibt, um diesen Beweis zu erbringen. In einem Rechtsstaat kann man gegen diesen Vorwurf des Verfassungsschutzes klagen; das haben Sie auf Landesebene mehrfach erfolglos getan. Genau deswegen lasse ich mich nicht auf Ihr Spiel ein und sage Ihnen ganz ehrlich: Was Sie hier zusammen im Pingpongspiel mit „Nius“ versuchen, ist infam, und es ist eine Diskreditierung von Demokraten in unserem Land.
Das Wort hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete David Schliesing.