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37. Sitzung
Donnerstag, 6. November 202521. Wahlperiode, 37. SitzungPriorität für Pflege – Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen
11 VermerkeReaktionswert: hoch698 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Reden ist Silber, Handeln ist Gold. Das gilt auch für die Situation in der Langzeitpflege. Wir haben deshalb den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten und noch ergänzt.

Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die konstruktiven Beratungen und die sichtbar gewordene intensive Leidenschaft für dieses Thema, was auch gleichzeitig als Wertschätzung zu verstehen ist.

Beifallbei der CDU/CSU und der SPD

Mehr Befugnisse für Pflegefachpersonen: Das war ein großes Thema in der parlamentarischen Debatte. Die Befugniserweiterung wurde einhellig begrüßt. Doch aus den intensiven Beratungen ergab sich auch: Es wäre noch mehr möglich und auch nötig als ursprünglich einmal vorgesehen. Aber in jedem Fall: Eine ärztliche Diagnose auf der Ebene des Gesetzes vorzuschreiben, hätte das Potenzial dieses Gesetzes zu sehr eingeschränkt.

Deshalb haben wir gehandelt. Pflegefachpersonen können nun auch bestimmte ärztliche Tätigkeiten ohne eine ärztliche Diagnose erbringen, nämlich dann, wenn sie den pflegerischen Bedarf im Rahmen einer Pflegediagnose festgestellt haben. Für welche Leistungen dies konkret gilt, legt die Selbstverwaltung fest.

Gesunder Menschenverstand!

Damit ärztliche Leistungen durch Pflegefachpersonen schneller in die Pflegepraxis integriert werden können, wurden die Fristen zur Umsetzung verkürzt.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD

Besonders intensiv diskutiert haben wir die pflegerische Versorgung in innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen. Im Ergebnis wurden neue Regelungen in das Vertrags-, Leistungs- und Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung aufgenommen.

Zusätzlich können diejenigen, die stationäre Leistungen erbringen, in Modellvorhaben eine Flexibilisierung ihrer Leistungserbringung erproben. Damit ermöglichen wir eine Vielzahl von innovativen Versorgungsformen.

Richtig!

Diese Flexibilität kommt vor allen Dingen den Pflegebedürftigen und natürlich auch ihren Familien zugute, weil damit noch besser auf die ganz individuellen Versorgungsbedarfe quer durch die Bundesrepublik eingegangen werden kann.

Ganz zentral für das Gesetz sind die Regelungen zur Entbürokratisierung. Im Pflegevergütungsrecht ermöglichen wir schlankere Verfahren und zügigere Abschlüsse. Das trägt zu einer zeitnahen Finanzierung der Aufwendungen bei den Pflegeeinrichtungen bei.

Außerdem haben wir die Fristen bei den Regelungen zur tariflichen Entlohnung passender gestaltet und das Meldeverfahren für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen ebenfalls vereinfacht. Obendrein wird die Selbstverwaltung angehalten, Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten. Diese werden beschleunigt, digitalisiert oder vollständig automatisiert.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir zudem wichtige fachfremde Ergänzungen des Gesetzentwurfs vorgenommen, insbesondere das Maßnahmenpaket für stabile GKV-Beiträge. Mit diesen Maßnahmen wird kurzfristig eine Finanzierungslücke geschlossen – durch Einsparungen von bis zu 2 Milliarden Euro. Damit stabilisieren wir die Beitragssätze und halten unser politisches Versprechen an die Beitragszahlenden.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

Seit 2019 ist es damit das erste Mal, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag nicht erhöht werden muss.

Ach, Quatsch! Das glauben Sie ja selber nicht mehr! Meine Güte!

Im Krankenhausbereich werden die Vergütungsanstiege auf die reale Kostenentwicklung begrenzt.

Abg. Ates Gürpinar [Die Linke] meldet sich zu einer Zwischenfrage

Herr Staatssekretär, würden Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke zulassen?

Nein, das würde ich nicht. Vielen Dank. -

Lachendes Abg. Ates Gürpinar [Die Linke]

Tatsächliche Kostensteigerungen werden auch weiterhin refinanziert. Beim Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses reduzieren wir einmalig das Fördervolumen. Es ist dabei in ausreichendem Maße Geld für das kommende Jahr da, weil bisher vorhandene Mittel nicht voll abgeflossen sind.

Eine Abkehr von Innovation!

Im Ergebnis soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 damit auf die bereits heute von den Krankenkassen durchschnittlich erhobenen 2,9 Prozent stabilisiert werden.

Herr Staatssekretär, auch bei Ihnen gilt die Redezeit.

2,9 Prozent, vom Schätzerkreis der GKV bestimmt.

Wir brauchen noch weitere Reformen für die Pflege; aber dies ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Und ich weiß, dass die nächsten Beratungen genauso leidenschaftlich, engagiert und erfolgreich vonstattengehen.

Vielen herzlichen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

Für die AfD-Fraktion darf ich Nicole Hess das Wort erteilen.

Beifallbei der AfD

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