Ich kann dementieren, dass es zu erheblichen Bürokratiekosten kommt; denn wir haben es im Gesetzentwurf so angelegt, dass niemand rückabgewickelt wird, der seit dem 1. April im Land ist. Erst danach soll ja der Rechtskreiswechsel stattfinden. Jeder hat – je nachdem, wann er ins Land gekommen ist – einen Feststellungsbescheid und einen Leistungsbescheid nach dem SGB II. Wenn der ausläuft, findet der Rechtskreiswechsel statt. Also, es wird nichts zurückgerechnet, es entsteht keine zusätzliche Bürokratie; vielmehr werden die Personen Zug um Zug den Rechtskreis wechseln. Deshalb ist das recht unbürokratisch.
Es gibt zu diesem Thema einige Nachfragen. Ich würde jetzt noch drei Nachfragen zulassen, und zwar von Pascal Meiser, Karoline Otte und Rainer Kraft. – Herr Meiser, Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.