Vielen Dank. – Frau Ministerin Hubertz, Sie haben das Vorkaufsrecht erwähnt. Sie wollen in den von Ihnen genannten Fällen ein spezielles Vorkaufsrecht schaffen. Wir haben aber schon eine länger währende Debatte um das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten, dessen Ausübung durch die Kommunen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts faktisch unmöglich gemacht hat. In Berlin ist auf diese Art und Weise – bis zu diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – sehr viel Wohnraum vor der Spekulation gerettet worden. Meine Fragen an Sie ist: Planen Sie im Zuge der Baugesetzbuchnovelle, dieses Vorkaufsrecht wieder so herzustellen, dass die Kommunen damit auch arbeiten können, –
Kommen Sie bitte zum Ende.
– also spekulative Aufkäufe zugunsten Dritter verhindern –
Herr Abgeordneter!
– und das entsprechend anwenden können? – Vielen Dank.