Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben gerade bei den Abstimmungen gesehen, dass die Mehrzahl der Petitionen im Bundestag tatsächlich einstimmig Berücksichtigung findet. Das Petitionsrecht ist ein besonderes Recht und auch Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Man kommt nicht als Bittsteller, sondern durch Artikel 17 unseres Grundgesetzes mit dem Verfassungsrecht im Rücken, um eine Petition zu stellen, und zwar nicht an eine Behörde oder an ein Amt, sondern direkt an das Parlament gerichtet. In einer Zeit, in der die Fliehkräfte in der Gesellschaft zunehmen, der Kitt in der Gesellschaft bröckelt und wir alle diese Entfremdung ja auch ein bisschen spüren, bringt das Petitionsrecht diejenigen, die regieren, die in den Parlamenten sitzen, wieder etwas näher mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen.
Mit der vorliegenden Petition haben wir uns im Petitionsausschuss befasst. Es ging um die Forderung des Petenten, die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern bei der Erbringung ambulanter Leistungen zu beenden. Der Petent argumentiert, dass Krankenhäuser durch die Investitionsförderung der Länder und die gleichzeitige EBM-Vergütung – das ist ein einheitlicher Bewertungsmaßstab – strukturell bevorzugt und somit doppelt finanziert würden. Dies ginge mit entsprechenden Nachteilen für die Vertragsärzteschaft einher.
Der Petitionsausschuss teilt die rechtliche Bewertung des Bundesministeriums für Gesundheit, wonach eine solche Doppelfinanzierung nicht vorliegt. Er erkennt jedoch den Reformbedarf an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung an. Deshalb empfiehlt der Ausschuss, die Petition zur Erwägung an das Bundesministerium für Gesundheit zu überweisen, soweit es um die Stärkung der sektorübergreifenden Versorgungssicherheit geht. Die Eingabe gibt Anlass, noch mal zu prüfen und nach Möglichkeiten zu schauen, wie Abhilfe geschaffen werden kann, und das Verfahren ist im Übrigen auch abzuschließen.
Ich will die Kolleginnen und Kollegen in diesem Zusammenhang noch mal ermuntern und sensibilisieren, auch das Instrument der Petitionen bei Bürgerbeschwerden in ihren Wahlkreisen immer wieder im Blick zu haben. Dies ist wichtig, um die Entfremdung von der Demokratie, von gesellschaftlicher Teilhabe zu überwinden und die Barrieren, die es manchmal gibt, abzubauen. Hierfür gibt es die Petitionsausschüsse der Landesparlamente und den Petitionsausschuss des Bundestages.
Man muss auch sagen: Das Petitionsrecht, dieses Verfassungsrecht, und die Teilhabe gibt es nur dann, wenn es eine Demokratie gibt. Das haben wir am 24. März 1933 erlebt, als mit dem Ermächtigungsgesetz auch sofort das Petitionsrecht abgeschafft worden ist. Lassen Sie uns das Petitionsrecht in unserer Verfassung gemeinsam weiterhin lebendig halten und den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam eine laute Stimme geben!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.